Scroogle - Google - Tor - Dienstag, 11. Mai 2010
Der beliebte und bekannte Scroogle Proxy Dienst hat aktuell Probleme mit Google, wie zu lesen ist, wenn man Scroogle aufruft bzw. eine Suchanfrage absetzt:
We regret to announce that our Google scraper may have to be permanently retired, thanks to a change at Google. It depends on whether Google is willing to restore the simple interface that we've been scraping since Scroogle started five years ago. Actually, we've been using that interface for scraping since Google-Watch.org began in 2002.
Da Scroogle immer ganz praktisch bei der Nutzung von Tor war, um den lästigen "We're sorry" Meldungen und Captcha Anfragen zu entgehen, muss schnell ein temporärer Ersatz her: Entweder man nimmt Ixquick oder man sucht sich bei Mycroft einen anderen Ersatz und kann dann dort direkt das passende Search Engine Plugin in Firefox installieren.This interface (here's a sample from years ago) was remarkably stable all that time. During those eight years there were only about five changes that required some programming adjustments. Also, this interface was available at every Google data center in exactly the same form, which allowed us to use 700 IP addresses for Google. That interface was at www.google.com/ie but on May 10, 2010 they took it down and inserted a redirect to /toolbar/ie8/sidebar.html. It used to have a search box, and the results it showed were generic during that entire time. It didn't show the snippets unless you moused-over the links it produced (they were there for our program, so that was okay), and it has never had any ads. Our impression was that these results were from Google's basic algorithms, and that extra features and ads were added on top of these generic results. Three years ago Google launched "Universal Search," which meant that they added results from other Google services on their pages. But this simple interface we were using was not affected at all. usw. Mit zwei Anonymouse oder auch dem "Ninja" Plugin klappt das ganz gut. Und da eh alle Suchanfragen bei mir per Privoxy und Tor gefiltert und anonymisiert an den Suchdienst rausgehen... Aber mir wäre lieber, wenn das Scroogle wieder geregelt bekommt Update: Mal wieder viel Geschrei um nix, laut Scroogle scrapes back to life kann wieder gescroogelt werden Siehe auch: Heise - EU-Datenschützer fordern echte Anonymisierung von Suchanfragen (27.05.2010)
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Browser, Datenschutz, Netz
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18:37
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delicious am Rande - Montag, 1. März 2010
Ich habe mich vor ein paar Tagen überwunden, den Anfang zu machen, bei delicious zu bookmarken. Überwunden deshalb, weil ich ungern externe und soziale Dienste in Anspruch nehme und delicious bei Yahoo angesiedelt ist, die ja bekanntlich in China nicht zimperlich sind, wenn es um das Überwachen und Zensieren von Dissidenten in China geht und wie andere Dienste auch bereitwillig irgendwelchen Diensten Auskunft geben, wenn die a bisserl Druck ausüben. Das auch, weil ich hier zwar ebenfalls Link-Sammlungen zum Besten geben könnte, aber ich das öde finde und man das dann auch direkt bei Dienst XYZ machen kann. Bisher habe ich das geschlossen gemacht (soweit das bei delicious möglich ist), aber wollte fragen, ob es von Interesse wäre, wenn ich die Bookmarks öffentlich führe? Wenn nicht, auch gut. Wenn doch, auch gut, denn es dürfte kein Geheimnis sein, wofür ich mich interessiere und die Links sind ja eh OSINT
Linkpartnerschaft und Linktausch - Donnerstag, 4. Februar 2010
Gerade erreichte mich mal wieder eine Anfrage per E-Mail (erfreulich: OpenPGP verschlüsselt, mit meinem kleinen "Annt-Anti-Spam" Kürzel und auch noch per PrivacyBox) zwecks Eingehen einer sogenannten Linkpartnerschaft, auch als Linktausch, Link-Exchange oder laut Wikipedia Textlinktausch bekannt, der ich hier mit einer Antwort begegnen möchte, die nicht böse oder als persönlicher Angriff zu sehen ist. Im aktuellen Fall betrifft sie ja eine interessante Webpräsenz.
Besonders amüsant sind solche Anfragen, wenn sie zum Beispiel von Herstellern von Überwachungsequipment aller Art kommen, weil das hier nun mal auch Thema ist und die das zwar haben crawlen lassen, aber eben nicht inhaltlich auswerten. Aber das nur am Rande. In der Regel kicke ich solche Anfragen eh sofort in den Papierkorb, wenn sie nicht im Spamfilter verenden. Ich stehe grundsätzlich nicht auf dem Spiel "Linkst Du mich, linke ich Dich, aber auch nur dann", egal aus welchen Gründen (SEO oder nicht). Mir ist auch irgendein PageRank piepegal, den irgendeine Site hat, auf den dann ggf. in der Anfrage hingewiesen wird, genauso wie ich mich auch nicht für meinen interessiere. Oder irgendeine Position, die man wer-weiß-wo in irgendeiner Liste hat. Wenn ich über gute Sachen stolpere, dann verlinke ich das sowieso: in einem Blogbeitrag, vielleicht im Rahmen eines Wikieintrags oder irgendwo auf der Homepage. OK, das kann auch länger dauern, obwohl ein Link bereits als wichtig/interessant/informativ in meinen Bookmarks schlummert. Ist nun mal so. Man kann mir auch gerne einen Hinweis zu einem Link mit wichtigen/interessanten/informativen Inhalten stecken, auch zur eigenen Webpräsenz. Da setze ich auch einen Link und befasse mich mit dem "Angebot" (oder auch nicht), egal ob man einen Rück-Link setzt. Ich stelle an Links keine Bedingungen. Deshalb: Hinweise, Mails: Warum nicht, aber ohne diesen Linktauschunsinn. Hat bei mir eh keinen Zweck.
Geschrieben von Kai Raven
in Dies und Das, Linktipp, Raven HP, Weblog, Website
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20:25
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Pegelstand - Dienstag, 29. September 2009
Ich dachte mir, ich lasse mit einer Rückmeldung von mir hören. Allein schon wegen der (berechtigten) Nachfragen per E-Mail und Jabber, was denn nun sei, wo doch der Herbst in Deutschland Einzug gehalten hat. Themen, Ereignisse und Punkte, die man beackern kann (oder muss), gibt es ja leider wie eh und jeh mehr als genug.
Nur habe ich immer noch keine Zeit und auch keine Lust zu bloggen, was aber keine Absage an das Weblog und die Bloggerei darstellt. Ich spreche nur kurz zwei aktuelle Gründe an. Nach drei, vier Jahren bin ich wieder mit Linux statt Windows unterwegs, wobei Windows in einer VMware VM einkaserniert wurde. Diesmal nicht mit Fedora, sondern Debian – aktuell Lenny 5.0.3. Einer der Antriebe war eine LPI-Zertifizierung Level-1, für die Debian gut passte. Dann bin ich gerade dabei, mich mit Wikis zu beschäftigen, sprich ein eigenes Wiki einzurichten und zu nutzen. Vorerst nur in geschlossener Form, weshalb es im Wiki auch noch nichts zu sehen gibt. Als Wiki Plattform habe ich DokuWiki gewählt. Seitens des Hosters gibt es WackoWiki zum automatischen Installieren, das ich auch einmal für ein paar Wochen drauf hatte, aber mir überhaupt nicht zusagte. Und direkt ein MediaWiki muss es nicht sein. Das alles, neben einigen Büchern, die mich locken, dem Real-Life und dem Herbst, macht ziemlich süchtig und viel Spaß, kostet auch Zeit, die ich halt im Moment lieber darin investiere statt zu bloggen. So ist das nun mal P. S.: Wie mir ein Mitglied des WackoWiki Teams mailte, wird WackoWiki bis zu einer finalen Version weiterentwickelt und ist unter einer anderen URL erreichbar, die ich deshalb oben aktualisiert habe. Das was ich oben schrieb, bezog sich auf eine "Uraltversion von 2005", die ich damals vom Hoster bezog, weil es schnell gehen musste, was er in seiner Mail auch richtig anmerkte. Schotten dicht - Freitag, 20. Februar 2009
Das Weblog wird für die nächsten Monate geschlossen, aber nicht beendet. Ich habe nur die nächste Zeit keine Zeit zum bloggen. Spätestens im Herbst geht es voraussichtlich weiter – denke ich mal. Nur damit sich keiner fragt "Warum bloggt der nicht mehr" und "Soll ich ihn aus dem Feedreader kicken"
Gerüchte zu Skype von der Counter Terror Expo - Donnerstag, 12. Februar 2009
Etwas aus der Gerüchteküche zur VoIP Lösung Skype auf der gerade in London stattfindenden "Counter Terror Expo '09" liefert uns heute der Register Beitrag NSA offering 'billions' for Skype eavesdrop solution. Wie es in dem Beitrag heißt, habe ein CEO eines Unternehmens, das den Geheimdiensten Equipment zuliefert, gesteckt, dass die NSA wie auch andere Geheimdienste und Polizeibehörden so genervt von der P2P Weiterleitung der Gespräche und der Verschlüsselung mit Ebays Skype sei, dass die NSA in der Szene mit dem Angebot hausieren würde, der Firma, die der NSA eine Lösung anbieten könne, um jedes Skype Gespräch abzufangen (sonst hätte es ja keinen Sinn) und die Verschlüsselung zu knacken, mit Milliarden reich belohnen würde.
Nun ja, das Gerücht wäre genauso gut als Versuch geeignet, den Glauben der Skype-Nutzer an den Schutz ihrer Gespräche weiter zu schwächen. Etwas fies merkt der Register an, dass sich doch Ebay selbst den "Bonus" für ein NSA Backdoor in die Tasche stecken könnte. Gar nicht so abwegig, wenn man sich anschaut, wie Ebay und Skype in China agiert.
Geschrieben von Kai Raven
in Geheimdienst / Polizei, Internet / TeKo, Kryptografie, Netz, Software, Terror
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16:19
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Der Beschluss des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung am "Tag danach" - Mittwoch, 11. Februar 2009
Nun hat der Europäische Gerichtshof also mit seinem Beschluss entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung für alle EU-Mitgliedsstaaten formell auf der richtigen Rechtsgrundlage als Richtlinie zur Rechtsangleichung für den EU-Binnenmarkt beschlossen wurde. Übrigens nicht nur durch Rat und Kommission, sondern auch unter Mitwirkung und Ränkespielen der "Großen Koalition" aus Sozialdemokraten und Konservativen im Europäischen Parlament. Eine Wiederholung erleben wir gerade für die Aufweichung der Privatsphäre und des Datenschutzes im "Telekom-Paket". Die Humanistische Union nahm sich bereits der rechtlichen und politischen Dimension der Entscheidung in ihrer Pressemitteilung Grundrechte für den freien Binnenmarkt verhökert? an und äußerte darin ihren Protest. Was zwar spannende Fragen für Historiker, Juristen und Politologen sein mag, aber mich dieses Mal nicht weiter interessiert, denn das Kind ist jetzt "formal" in den Brunnen gefallen und der Gerichtshof wird seine Entscheidung bestimmt nicht revidieren, so kritisch sie und das undemokratische Taktieren der EU-Institutionen mit verschiedenen Kompetenzen und Rechtsakten auch zu würdigen ist.
Der Beschluss stellt einen schweren Schlag für alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung dar, denn damit hat sich die Hoffnung zerstoben, dass mit einem gegenteiligen Beschluss des Gerichtshofs der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und deren Umsetzungen in die nationalen Gesetze bereits formal die rechtliche Grundlage und Legitimation entzogen wäre, was den Widerstand und das weitere rechtliche Vorgehen gegen die nationalen Umsetzungen gestärkt hätte. Das zu beschönigen, indem man jetzt darauf herumreitet, dass der Beschluss ja "nur" die formelle Rechtmäßigkeit der EU VDS-Richtlinie betrifft, ist ziemlich daneben, auch wenn es der optimistischen Aufrichtung der eigenen Reihen dienlich ist. Insofern verständlich, nützlich oder vielleicht nur die Frage, wie man gerne "Politk" betreibt, weshalb es keiner Vertiefung bedarf. Wie in der Pressemitteilung des Gerichtshofs selbst formuliert und in der Pressemitteilung "Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich" des AK VDS oder "EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung räumt verfassungsrechtliche Zweifel nicht aus" des Bundesdatenschutzbeauftragten aufgeriffen, geht es im Rahmen der juristischen Widerstandsmöglichkeiten nun darum, dass über die eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung das Bundesverfassungsgericht überprüft bzw. vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lässt, ob die "eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre" durch die EU-Richtlinie selbst und das in Deutschland beschlossene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG)" besteht. Die vom Gerichtshof angenommene Eventualität ist zu verneinen, denn das von Dir und mir permanent jeweils für sechs Monate alle Verkehrsdaten der Internet- und Telekommunikationsnutzung, Standortdaten der Handynutzung und unsere Nutzerdaten für Richter, Staatsanwälte, Polizei- und Geheimdienstbehörden zur Verfügung stehen, ist weder notwendig, noch verhältnismäßig und effektiv ist es auch nicht. Aber darüber haben nicht mehr die Regierung und die Abgeordneten der Großen Koalition im Bundestag zu befinden oder wir, sondern die Gerichte. An den Fortgang der Verfahren und die Entscheidungen der Gerichte knüpfen sich deshalb sowohl optimistische Erwartungen, Hoffnungen und Zweifel. Von einigen Seiten wird dabei der "Solange-II-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts angeführt. Verkürzt aus optimistischer Perspektive gesagt: Sieht das Bundesverfassungsgericht in Rechtsakten der EU (wie die VDS-Richtlinie), davon abgeleiteten nationalen Gesetzen (wie dem deutschen VDS-Gesetz) und Beschlüssen des Europäischen Gerichtshofs (wie zur VDS-Richtlinie) keinen wirksamen Schutz der Grundrechte gegeben, der den Grundrechten und ihrem Schutz im Grundgesetz entspricht, muss es Verfassungsbeschwerden (wie die gegen die VDS-Richtline und das VDS-Gesetz) zulassen und die darin aufgeworfenen Beschwerden und Fragen klären. Würde das Bundesverfassungsgericht das anders sehen, die Verfassungsbeschwerden nicht weiter verfolgen. Nun kann man bereits in der oben erwähnten Feststellung der Pressemitteilung des Gerichtshofs und seinem Beschluss den indirekten Auftrag an die nationalen Verfassungsgerichte erkennen, die Klagen bezüglich der "eventuellen" Grundrechtsverletzungen und das Ausmaß der Eingriffe aufzunehmen und zu verfolgen. Also: "Hallo Bundesverfassungsgericht, formell ist nichts mehr am Conatiner der EU-Richtlinie zu beschliessen, aber mit dem Inhalt des Containers stimmt in Sachen Verletzung der Grundrechte und der Privatsphäre etwas nicht". Zum anderen haben Bundesgerichte – darunter auch das Bundesverfassungsgericht – in Stellungnahmen und Eilentscheidungen zur Einschränkung der in Deutschland seit 2009 im vollen Umfang aktiven Vorratsdatenspeicherung erkennen lassen, dass die Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechtseingriffen und einer präventiven Totalüberwachung verbunden ist, die Achtung des Wesensgehalts der Grundrechte und ihren ausreichenden Schutz vermissen lassen, was sich auch in einigen Äußerungen von Richtern des Bundesverfassungsgerichts spiegelte. Insofern ist Zuversicht und Grund zur Hoffnung durchaus angebracht. Wie das Ausmaß und die Qualität des Ausgangs der Verfassungsbeschwerden in unserem Sinne ausehen wird – dazu gibt es wieder verschiedene Ansichten und Perspektiven. Statt sie lang und breit auszuwalzen, schließe ich mit meinem kleinen Glaskugelausblick. Von den gleichen Stellungnahmen, vorläufigen Beschlüssen und Interviews aus Richtung der Bundesgerichte, aber u. a. auch Beschlüssen wie zum BKA-Gesetz oder Luftsicherheitsgesetz und dem weiter bestehenden "Anti-Terror –"Sicherheit über alles" Kontext ausgehend, glaube ich nicht, dass die Gerichte die Vorratsdatenspeicherung an sich komplett scheitern lassen werden und es zum vollständigen Kollaps kommen wird, wie zum Beispiel immer wieder aus dem AK VDS zu hören ist. Als Resultat der Verfahren erwarte ich den Fortbestand der Vorratsdatenspeicherung, aber mit der Feststellung, dass sie in Teilen verfassungswidrig und deshalb Richtlinie und/oder Gesetz zur VDS durch Parlamente und Regierungsinstitutionen zu korrigieren ist und zusätzliche Beschränkungen und Kontrollen als Gegengewichte zu implementieren sind. Damit verbunden als Alternative oder Optimum, Vorratsdatenspeicherung durch "Quick Freeze" zu ersetzen oder "Quick Freeze" Elemente zu integrieren. Im Vergleich zu dem, was 2004 ursprünglich durch den VDS-Entwurf des Quartetts Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien in die Welt gesetzt werden sollte und was jetzt in der Richtlinie und im deutschen Gesetz verankert ist, wären auch diese möglichen Resultate als Gewinn für Grundrechte und die Privatsphäre jedes Internet- und Telekommunikationsnutzers zu verbuchen, der aus meiner Sicht allen Aufwand im Zeitraum 2002 - 2009 gelohnt hätte, obgleich sie die Nutzer auch weiterhin nicht aus der Selbst-Verantwortung entlassen würden, mit der Unterstützung und Anwendung von Anonymisierungs- und Verschlüsselungslösungen den Selbst-Schutz ihrer Grundrechte und Privatsphäre effektiv und kreativ auszugestalten Ein P.S. muss auch noch sein. Mir ist bewußt, dass "Lissabon" und der aktuelle Datenschutzskandal (Bahn) an diesen Tagen im Vordergrund steht und den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Richtlinie verdrängt, aber dennoch empfand ich (mal wieder) die Reaktionen und Aufnahmen auf den Beschluss in der Presse und den Sendern mit Ausnahme der hier verlinkten Beiträge als äußerst ungenügend, um nicht zu sagen erbärmlich. Siehe auch: beck-blog - EuGH hält Vorratsdatenspeicherung: Richtlinie als geeignete Rechtsgrundlage netzpolitik - EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal FoeBuD - EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtskräftig Futurezone - EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung Heise - Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsgrundlage für Vorratsdatenspeicherung
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Internet / TeKo, Kryptografie, Medien / Kultur, Netz, Politik, Terror, VDS
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12:07
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Streifzug durch die Welt der Zensur und Überwachung - Dienstag, 3. Februar 2009
In Australien stockt das "Cleanfeed" Projekt der Regierung, die den Internetzugang-Providern die Verpflichtung bringen soll, zwei Filterlisten der Regierung zu implementieren, mit denen Internetnutzern über eine Filterliste zwingend die Verbindung zu Rechnern blockiert wird, während sie die andere Filterliste freiwillig nutzen können. Wie The Age im Artikel Labor's 'deafening silence' as web censorship trials delayed berichtete, herrscht zum Testeinsatz der zweistufigen Filterlisten, der bereits im Dezember 2008 mit teilnehmenden Internetzugang-Providern starten sollte, Stille vor. Bekannt ist nur, dass sich 16 Provider für den Testlauf beworben hatten. Auch eine für Mitte Januar angekündigte Mitteilung zum weiteren Prozedere seitens des federführenden Kommunikationsministeriums blieb aus. Mit kooperierenden Providern sieht es eh nicht gut aus. Der Provider iiNet hatte sich nur zum Test der Zwangsliste gemeldet, aber um der Regierung zu zeigen, dass ihr Filterplan totaler Schwachsinn ist, während zwei weitere große Provider in Australien – Telstra und Internode – von den Plänen der Regierung überhaupt nichts wissen wollen und sich einer Teilnahme am Test enthalten. Damit fällt die Unterstützung für die Pläne von Kommunikationsminister Conroy durch die drei größten Provider in Australien aus, was für ihn bedeuten würde, nicht mit aussagekräftigen Daten aufwarten und die Provider für seine Zwecke benutzen zu können.
Die Hersteller für Filterprodukte in Hard- und Software, die angesichts der Cleanfeed Pläne neue Absatzmöglichkeiten wittern, betreiben laut des Vorsitzenden des australischen Verbands der Internetwirtschaft Peter Coroneos derweil intensives Lobbying bei den Providern, doch an dem Test teilzunehmen, wofür man ihnen gerne kostenlos mit Support, Soft- und Hardware zur Seite stehen würde. Am 12. Februar lieferte The Age im Artikel Web censorship trials to exclude large ISPs die Liste der Provider, die von der Regierung für die Filter "Tests" ausgewählt wurden: Primus Telecommunications, Tech 2U, Webshield, OMNIconnect, Netforce und Highway 1. Die beiden großen Provider Optus und iiNet wurden laut The Age wegen ihrer kritischen Position vom Test ausgeschlossen. Bezüglich der Filter- und Blockierpläne in Deutschland, die vom Familienministerium in die Welt gesetzt wurden, obwohl sie für das Erreichen des vorgeblichen Ziels, den Zugang zu Websites zu verhindern, über die kinderpornografische Inhalte angeboten, getauscht oder verteilt werden sollen, weder effektiv noch praktikabel sind, hatte das deutsche Pendant zum australischen Verband, der eco e. V., im Namen seiner Mitglieder seine Bereitschaft erklärt, Filter- und Blockiermaßnahmen umzusetzen, solange ihm die Regierung das passende Gesetz vor die Nase setzt, das den Internetzugang-Providern "Rechtssicherheit" garantiert, sprich sie von jeglicher Haftung befreit, wenn es aufgrund der Anwendung der Maßnahmen zu Klagen und Beschwerden von Inhalteanbietern und Websitebetreiber kommt, die ungerechtfertig durch die Maßnahmen in Mitleidenschaft gezogen werden und aufgrund der Tatsache, dass sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis verstoßen, da sie sich zuerst alle Anfragen ihrer Kunden anschauen und gegen die Filterliste abgleichen müssen, um danach überhaupt blockieren zu können. Was übrigens das zentrale Merkmal aller Mechanismen ist - jeder Mechanismus beinhaltet zwingend die Verletzung des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses wegen der Überwachung der Internetnutzung aller Kunden durch den Internetzugang-Provider selbst, denn der muss je nach Ausgestaltung der Filterlisten und technischen Lösungen die Datenpakete, URLs und Protokolle inspizieren, die der Kunde mit seinen Anfragen aussendet und nutzt. Das lässt sich auch für das Erkennen und Blockieren von Anfragen zu allen Webseiten und -sites, Newsgroups, IRC Channeln, BitTorrent-Trackern, P2P-Netzen usw. nutzen, die Dienste und Inhalte anbieten, von denen nach Auffassung der Interessenkreise die Internetnutzer ihre Finger zu lassen haben und damit auch für technische Zensur-Versuche, um den Zugang zu politischen Inhalten zu erschweren, die man auf den "Index" der Filterlisten und technischen Zensur-Infrastruktur setzt. Genau das geschieht in Ländern wie China. Bis zur Inspektion zwecks Erkennung und Blockierung von Anonymisierungs- und Umgehungslösungen bleibt es freilich wie bisher bei der Ausblendung aller indizierten Ziele für die Mehrheit der Internetnutzer, die sich keiner alternativer DNS Server, Anonymisierungsnetze und VPNs bedienen. Der Rest routet wie bisher drumherum. Eine Änderung der Positionierung des eco e. V. war auch nicht anlässlich der öffentlichen Expertenbefragung des Unterausschusses Neue Medien des Deutschen Bundestages am 12.02.2009 mit dem Motto "Kinderpornographisches Angebot im Netz per Verfügung sperren?" erkennbar, wie sich der Pressemitteilung zur eco-Stellungnahme Zugangserschwerung zu Kinderpornografie im Internet vom 12.02.2009 entnehmen lässt. Der Bereitschaftserklärung der Internetzugang-Provider werden wohl ähnlich wie in Australien Besuche der Hersteller für Filterlösungen, deren Sichtung durch "Experten" der Provider und Bundesregierung mit anschließenden Feldversuchen und einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" zur Filterung folgen, bevor durch eine Änderung des Telemediengesetzes der gesetzliche Zwang für alle Internetzugang-Provider kommt, Filter- und Blockiermechanismen zu implementieren und ihre Kunden zu scannen. Daher ist zum einen festzuhalten, dass Sperrungen durch die Access-Provider zwar technisch möglich sind, jedoch kann jede der drei aufgeführten Sperrtechniken [Anm.: DNS-Manipulation, Zwangs-Proxy, IP-Sperre] mit einem vergleichsweise geringen Aufwand von dem Nutzer oder den Anbietern der Inhalte umgangen werden. Zum anderen bleibt bezüglich der Verhinderung des Zugangs zu bestimmten Webseiten festzuhalten, dass eine dauerhafte, zielgerichtete Sperrung ohne erhebliche Nebenwirkungen auf der Grundlage der gegebenen Internetstruktur nahezu unmöglich ist. Um im Internet Sperrverfügungen sinnvoll und effektiv umsetzen zu können, müsste die Struktur des Internets komplett neu gestaltet werden. Aus den genannten Gründen ist auch die Erforderlichkeit einer Sperrungsanordnung fraglich.
Den Überwachungs- und Filterplänen der Familienministerin als angeblich "scharfem Schwert" zur Bekämpfung der Kinderpornografie "auf allen Ebenen", die nach dem Willen des Bundesinnenministers mit den gleichen Mitteln internationalisiert werden sollte, gesellt sich das "Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten" zur Seite, zu dem Heribert Prantl nicht umsonst "Per Mausklick zum Terrorist" titelte, denn die diffus ausgelegten Bestimmungen zur Bekämpfung von Verhaltenweisen, von denen die Sicherheitsbehörden mutmaßen, sie könnten Vorbereitungs- und Unterweisungshandlungen darstellen, die möglicherweise zur praktischen Begehung von Terrorakten führen könnten, lassen erwarten, dass es bald auch vom BKA verwaltete Filterlisten zu Zielrechnern und Adressen geben wird, die man als "terroristisch" einstuft und die Internetzugang-Provider auch dazu verpflichtet werden, die Anfragen und Internetnutzer dahingehend zu durchleuchten, ob sie nun angehende Djihadisten sind oder nicht.Denn selbst wenn die Sperrungen geeignet sind, den Zugang von 70 bis 80 Prozent der Nutzer zu den gesperrten Inhalten zu verhindern, so befinden sich noch zahlreiche weitere vergleichbare Inhalte im Netz, so dass die Chancen, den Schutz der deutschen Bevölkerung vor der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten, illegalem Glücksspiel, Werbung für terroristische Ziele, Volksverhetzung oder Betrug durchzusetzen, durch die Sperrung von einigen Internetseiten nur unwesentlich vergrößert werden dürften. Denn wenn auch zuzugeben ist, dass Belange des Jugendschutzes im Allgemeinen und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Beschränkungen der Kommunikationsfreiheit legitimieren können, muss dennoch berücksichtigt werden, dass die Gefahr weitergehender Beeinträchtigungen besteht, wenn Access-Provider Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können. Dann nämlich besteht die Gefahr, dass diese Provider zur Vermeidung möglicher Nachteile auch Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind. Im Ergebnis würden dadurch private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit. Hält man sich das große Missbrauchspotenzial, das gerade bei zentralen technischen Filtersystemen besteht, und die Bedeutung der Kommunikationsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie vor Augen, so muss diese Gefahr als besonders schwerwiegend angesehen werden. Gerade am Beispiel China zeigt sich, dass Sperrungen durchaus wirksam durchgesetzt werden können, allerdings mit einem erheblichen Aufwand an Kosten, Zeit und Human Resources. Um Sperrungen effektiv handhaben zu können, müsste das Internet ganzheitlich umstrukturiert werden und insbesondere seine ursprüngliche Intention, nämliche die dezentrale Vernetzung von Computern, aufgegeben werden. Auszüge aus der Ausarbeitung "Sperrverfügungen gegen Internet-Provider" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 27.01.2009 – zurückgehalten, bis sie über den Beitrag Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur auf netzpolitik.org zugänglich wurde. Mit den Hintergründen, Konsequenzen und Bewertung der Filter-Pläne der beiden Bundesministerien beschäftigte sich auch Alvar anlässlich eines Seminars der Friedrich-Naumann-Stiftung zum Thema "Internet-Sperren und Internet-Filter". Die Inhalte und Ergebnisse seines dort abgehaltenen Workshops – denen ich nur zustimmen kann – kann man im Beitrag Internet-Sperren: die Fehleinschätzungen der Befürworter des Odem Weblogs vom 12.02.2009 nachlesen. Das Web ist eine ideale Plattform für extremistische Kräfte, die den status quo gegen den Willen einer Mehrheit verändern wollen. Ob Rechtsextremisten, Linksextremisten oder Islamisten, ob gewalttätig, gewaltbejahend oder gewaltlos: sie alle sind im Netz aktiv.
In Großbritannien sorgte derweil der "Digital Britain" Zwischenbericht des britischen Medien- und Kulturministers Lord Carter of Barnes für Schlagzeilen und Befürchtungen. Im 3. Teil über "Digitale Inhalte" wird angekündigt, was die britische Regierung für kommende Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Cybercrime, des File-Sharings und der P2P-Netze im Interesse der Urheberrechteverwalter und -verwerter plant. Generell schwebt den Verfassern des Berichts ein "effektives und durchsetzbares Rahmenwerk zum Schutz digitaler Inhalte" vor, das abgestuft international, auf nationaler und EU-Ebene um- und durchgesetzt wird. Mehr dazu später.Wir dürfen eben nicht zulassen, dass sich das Netz zu einer radikalen Gegenwelt entwickelt (...) Also stehen wir in einem doppelten Wettbewerb: in einem technischen und rechtlichen um den Schutz unserer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur gegen Missbrauch (...) Dort, wo das Netz rechtsfreie Räume schafft, müssen wir neue Instrumente suchen. Das gilt für das nationale Recht, aber auch darüber hinaus. Vielleicht sollten wir uns auch grundsätzliche Gedanken darüber machen, ob nationalstaatliches Recht noch ausreicht. Ich bin mir gar nicht sicher, ob wir uns mit dem Internet überhaupt noch im nationalen Rechtsrahmen bewegen (...) So brauchen wir zum Beispiel auch eine enge und professionelle Zusammenarbeit mit den Internet-Providern. Wir müssen gemeinsam Wege finden, wie wir ihre Netze und Web-Hosts besser gegen Missbrauch schützen. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass Suchmaschinen dazu genutzt werden, extremistische Seiten prominenter zu platzieren. Wir müssen den Zugang zu gefährlichen, in Deutschland verbotenen Inhalten erschweren. Aus der Rede "Radikalisierung im Internet – Herausforderung für Staat und Gesellschaft" von Bundesinnenminister Schäuble, gehalten am 11.02.2009 anlässlich des Symposiums "Bekämpfung des Islamistischen Extremismus", die man auch mit einer Frage betiteln könnte: "Wie schaffen wir einen internationalen Rechtsrahmen für die Verpflichtung aller Internetzugang-Provider und eine internationale Monitoring-, Filter- und Zensurinfrastruktur herbei?" Für die nationale Ebene – in Großbritannien – spricht der Zwischenbericht das angekündigte und zum Ende des Jahres 2009 seinen Betrieb aufnehmende "National Centre for IP Crime" an, das sich auf die Cybercrime-Bekämpfung konzentriert, wozu auch das kommerziell betriebene File-Sharing im großen Stil gehört. Die "kleinen Fische", sprich den einzelnen Internetnutzer, der sich für private Zwecke Daten per File-Sharing an Land zieht, wird sich parallel dazu die neue "Rechte-Agentur" Behörde vornehmen. In ihr sitzen britische Internetzugang-Provider, Netzwerk-Betreiber, Suchmaschinen-Anbieter, Urheberrechteverwalter und -verwerter, die Medienindustrie, Sender und Verlage zusammen mit Vertretern der britischen Regierung an einem Tisch, um sich rechtliche und technische Maßnahmen zur File-Sharing Bekämpfung und Wege zur Kompensation und Verteilung der anfallenden Kosten zu überlegen. Neben der Verwendung von Digital Rights Management (DRM) Techniken und des "Automated Content Access Protocol" heißt das die Anwendung der Strategie der "abgestuften Reaktion", wie sie ähnlich unter dem Begriff "Three Strikes Out" in Frankreich und in den EU-Institutionen im Gespräch ist bzw. angewendet wird. Im Bericht sieht die "Reaktion" so aus, dass die Urherberrechte- und Medienindustrie wie bisher direkt oder über entsprechende Dienstleister in gängigen File-Sharing Netzen, Binary-Newsgroups usw. die IP-Adressen und das Nutzungsverhalten von File-Sharern ermittelt. Über die abgeschöpften Informationen wird der zuständige Internetzugang-Provider ermittelt und ihm die Informationen als "Beweise" übergeben. Andere Daten und Informationen stehen den Copyright-Schnüfflern auch nicht zur Verfügung. Der Provider versendet daraufhin an den angeblichen Nutzer der IP-Adresse eine Verwarnung. Präsentieren die Vetreter der Urheberrechte- und Medienindustrie dem Internetzugang-Provider eine richterliche Anordnung, die sie sich zum Beispiel nach Auswertung der vom Provider übermittelten Informationen besorgen, muss der Provider die Anonymisierung der Daten aufheben und zusätzlich die persönlichen Daten des Internetnutzers zusammen mit den Nutzungs- und Verkehrsdaten übermitteln. Was anscheinend (noch) nicht in Großbritannien im Gegensatz zu Frankreich oder Italien, Neuseeland auf der Agenda steht, ist die Verweigerung des Internetzugangs. Alle geplanten Maßnahmen setzen die Anwendung und Verwendung der Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung aller File-Sharing Nutzer voraus. Da die Provider zugleich gesetzlich verpflichtet werden sollen, Nutzungs- und Verkehrsdaten der Nutzer mit wiederholter File-Sharing Nutzung in anonymsierter Form nach erfolgten Verwarnungen zur Verfügung zu stellen, bedeutet das die Nutzung zukünftig erhobener Vorratsdaten, sowie die Überwachung und Kontrolle auffällig gewordener Internetnutzer durch den Internetzugang-Provider. Vorratsdatenspeicherung zur "Terrorbekämpfung" und der schweren Organisierten Kriminalität war gestern. Wie man sieht, resultieren aus den Mechanismen und Gesetzen unter dem Vorzeichen der "File-Sharing Bekämpfung" wie die zur "Blockierung" von "Kinderpornografie" und "unerwünschter Inhalte" ebenfalls Eingriffe in Datenschutzrechte und das Fernmeldegeheimnis, sprich Überwachung und Kontrolle der Internetnutzer und ihrer Internetnutzung, zuzüglich einer ausgeweiteten Verwendung der Vorratsdatenspeicherung. Ein Beispiel für den Stellenwert der Vorratsdatenspeicherung für zukünftige Überwachungszwecke und ihre Ausweitung, das zugleich ein Beispiel für die wechselseitigen Abstimmungsprozesse der verschiedenen politischen Ebenen ist, stellt der geplante Artikel 6 (6a) der "ePrivacy" Richtlinie des "Telekom-Pakets" der EU und der geplante Artikel 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Deutschland dar. In beiden Rechtstexten werden Dienste- und Inhalteanbietern, Netzwerkbetreibern und Providern neue Befugnisse zur Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Nutzungsdaten eingeräumt – "zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen" wie im BSI Gesetz bzw. "um technische Maßnahmen für Netz- und Informationssicherheit durchzuführen" wie in der "ePrivacy" Richtlinie des EU "Telekom-Pakets". Die Begriffe der "Sicherheit" und "Störung" werden dabei bewußt diffus gehalten oder überhaupt nicht näher eingegrenzt, um die weitestgehende Nutzung von Vorratsdaten mit der Option, sie später noch weiter auszuweiten, gesetzlich zu verankern, während die Voraussetzungen und Speicherzeiträume mal enger, mal weiter gefasst sind. Zum Beispiel heißt es in der Begründung des BSI-Gesetzes, "der Begriff der Störung ist umfassend zu verstehen als jede vom Diensteanbieter nicht gewollte Veränderung der von ihm für sein Telemedienangebot genutzten technischen Einrichtungen". Grund und Anlass genug, dass Datenschutzorganisationen wie EDRi, der AK VDS und La Quadrature du Net auf diese versteckten Angriffe gegen die Privatsphäre der Internetnutzer besonders in den Mitteilungen EU Antrag gefährdet vertrauliche Kommunikationsdaten bzw. Kampagne gegen verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet gestartet hinwiesen und alle Internetnutzer zum verstärkten Protest aufrufen. In Irland ist man mit der "abgestuften Reaktion" beim irischen Provider Eircom schon weiter und hat auch die letzte "Reaktiosstufe" – die Kappung des Internetzugangs bzw. Kündigung des Vetragsverhältnisses durch den Internetzugang-Provider – in die Tat (und kein Gesetz) umgesetzt, wie TechWire im Beitrag Eircom settles with Big Music: will cut off file-sharers und die Irish Times im Artikel Downloaders face disconnection following Eircom settlement berichteten. Das Resultat eines Deals, der zum vorzeitigen Abschluss einer Gerichtsverhandlung zwischen Eircom und EMI, Sony, Universal und Warner führte, sieht die gleichen Verfahren vor wie im Digital Britain Bericht angedeutet, nur das an keiner Stelle ein Gericht die "Beweise" der Copyright-Schnüffler auf Stichhaltigkeit überprüft oder die Herausgabe der personenbezogenen Daten durch Eircom kontrolliert und genehmigen muss. Stattdessen übernimmt Eircom die Rolle des Gerichts, kooperiert zum Beispiel direkt mit einem der Medienkonzerne oder der Irish Recorded Music Association (IRMA) als Produzenten und Lieferanten der "Beweise", erlässt die Warnungen und die vielleicht auch dort stattfindende Internetüberwachung gegen Kunden. Als "Strafvollzugsorgan" kann Eircom zusätzlich aktiv werden, wenn er Kunden den Internetzugang sperrt, weil diese auf angeblich berechtigte Warnungen nicht so reagieren, wie es die IMRA fordert und durch Eircom dem Kunden ausrichten lässt. Ein Traum der Medienkonzerne wird dank Eircom in Irland wahr, der sich zum Selbstläufer und Vorbild entwickeln könnte, auch wenn in Deutschland ähnliche Vorstöße seitens der Medienkonzerne und Organen wie der IFPI bisher politisch nicht durchsetzbar waren. Über die Vorstöße in Deutschland und die aktuelle Reaktion von Bundesjustizministerin Zypries berichtete das Handelsblatt am 29.01.2009 im Artikel Illegale Internet-Downloads - Internet-Anbieter bleiben ungeschoren. Wenn man dem Artikel folgt, muss es auf dem Gipfeltreffen der sechs größten Internetzugang-Provider in Deutschland mit dem Börsenverein und der Medienindustrie im Bundesjustizministerium hoch hergegangen sein. Der Börsenverein und die Medienindustrie dürften ihre Forderungen nach direkter Beauskunftung der Internetzugang-Provider zum Erhalt der personenbezogenen Daten ohne Richtervorbehalt, Verpflichtung der Provider zur kontrollierenden Überwachung und Verwarnung von angeblichen File-Sharern bis hin zur Internetzugangskappung wiederholt haben, also dem gesamten Paket, das man sich in Irland einheimsen konnte. Wie zu lesen ist, lehnt Bundesjustizministerin Zypries solche gesetzlich verankerten Verpflichtungen für die Internetzugang-Provider derzeit ab. Allerdings – wie wankelmütig die Bundesministerin zuweilen ist, wenn es um neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze geht, weiß jeder, der sich damit beschäftigt. Ob die jetzt geäußerte ablehnende Haltung Bestand haben wird, sobald sich die zu erwartende und zu befürchtende schwarz-gelbe Koaltion einstellen wird, ist aus meiner Sicht mehr als zweifelhaft, denn in der CDU ist man eh auf "Three Strikes Out" Linie und die FDP wird in der Frage der "Pirateriebekämpfung" zum Wohle der Profitinteressen von Medienunternehmen nicht als "Bürgerrechts- und Datenschutzpartei" agieren, wie sie es sonst so gerne macht. Deshalb ist die naive und blauäugige Freude, die einige Leute angesichts der Position von Zypries akut an den Tag legen, unangebracht und vollkommen verfrüht. Wie Gerüchte besagen, die den CNET News zugetragen wurden, versucht laut des CNET Beitrags Sources: AT&T, Comcast may help RIAA foil piracy die Recording Industry Association of America (RIAA) in den USA ähnlich wie ihre Schwester IMRA in Irland die größten Provider in den USA zu einem Deal zu bewegen mit dem Ziel, auch bei den dortigen Providern die Strategie der "abgestuften Reaktion" bis hin zum "Three Strikes Out" unterzubringen. Der Beitrag hebt besonders auf AT&T und Comcast ab, die unter den Providern wären, mit denen ein Abkommen mit der RIAA geschlossen wird, wenn es denn zustande kommt. Wir haben es hier also mit einer abgetimmten Strategie der Lobbys der Medienindustrie und Copyrightverwerter zu tun, die bereits seit einigen Jahren auf verschiedenen Ebenen gefahren wird. Ihr Ziel, möglichst unter Umgehung oder Aufweichung von rechtsstaatlichen Kontrollfunktionen wie dem Richtervorbehalt und Datenschutzgesetzen von Netzwerkbetreibern und Internetzugang-Providern den direkten Daten- und Informationstransfer zu erreichen und sie zu Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsverpflichtungen zu zwingen – über direkte Abkommen mit einzelnen Providern oder deren Branchenverbänden, über gerichtliche Klagen gegen Provider und Netzwerkbetreiber und über die politische Einflußnahme auf rechtsetzende und exekutive Institutionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, um die Ziele in Gesetze verankern zu lassen. Interessant sind die beiden Provider und Netzwerkbetreiber AT&T und Comcast auch deshalb, weil AT&T und Comcast (neben weiteren Providern wie zum Beispiel Cox Cable) für die Erprobung und den Einsatz von Techniken zur Analyse, Filterung und Regulierung des Datenverkehrs und seiner Datenpakete bekannt wurden. Diese Techniken haben wiederum mit einem anderen Kampf zu tun, der unter dem Schlagwort "Netzneutralität" geführt wird. Was Provider und Netzwerkbetreiber mit dem Einsatz der Techniken jenseits der "normalen" Analyse und des Management des Traffics zur Garantierung der Stabilität, Verfügbarkeit, Sicherheit und Nutzungsmöglichkeiten aller Protokolle und Dienste erreichen wollen, lässt sich so zusammenfassen: Erkennen, Drosseln oder Blockieren von netzwerklastigen Diensten und Datentransfers, für die man sich Anfeindungen seitens des kommerziellen Sektors (siehe Medienindustrie) oder politischen Sektors ("Bombenbauanleitungen", "KiPo-Seiten" usw.) einheimst oder aus denen zusätzliche Kosten ohne gleichzeitige Profiterzielung resultieren, Erschließung des Datenverkehrs der Nutzer für zusätzliche Einnahmen (siehe Phorm, Deep Packet Inspection), künstliche Zergliederung und Priorisierung von Diensten und Anwendungen mit dem Ziel, sich deren Nutzung und Angebot mit höherer Bandbreite und Qualität durch Kunden und Inhalte-/Dienste-Anbieter vergüten zu lassen. Bei AT&T kommt hinzu, dass das Unternehmen zu denjenigen gehört, die für die geheimen NSA Abhörprogramme eine enge Kooperation mit der US-Regierung und der NSA eingingen und die gleichen Techniken für solche Zwecke nutzen können – wie auch für die Analyse der Internetnutzung zur Erkennung der Nutzer-Anfragen, die auf unerwünschte Ziele verweisen, um sie anschließend umzuleiten oder zu blockieren. Dann haben wir es außerdem mit einer Reihe politischer Abstimmungsprozesse und Verhandlungen zur Rechtsharmonisierung auf internationaler Ebene zu tun, die alle dazu führen können, dass sich die Rolle der Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider auf neuen rechtlichen Grundlagend basierend weiter entscheidend verändern wird, sprich für sie Rechte und / oder Zwänge eingeführt werden, die oben angeführten Techniken und Funktionen zur Kontrolle, Überwachung und Regulierung der Internetnutzung für eigene Zwecke oder für Zwecke der Strafverfolgung und im Interesse der Medienindustrie und Rechteverwerter umzusetzen. Zu nennen sind hier die Verhandlungen und Kämpfe um das "Telekom-Paket" in der EU oder die unter Geheimhaltung und Abschottung laufenden Vorbereitungen und Verhandlungen zwischen den USA, der EU-Kommission und weiteren Staaten zur Verabschiedung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) Anti-Piraterie Handelabkommens. Die Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider stehen also unter schwerstem Beschuss – von allen Seiten. Mal ist es der "Kampf gegen den Terror", der "Kampf gegen Kinderpornografie", der "Kampf gegen Cybercrime", der "Kampf gegen File-Sharer und Internetpiraten", mal die "Interessen der Nationalen Sicherheit" oder die "Interessen der Urheberrechteinhaber" die vorgeschoben und angeführt werden, um sich endlich die Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider als Hilfssheriffs, Zensoren und erste Überwachungsinstanz gründlich verfügbar zu machen, wenn diese nicht selbst dem Druck nachgeben oder aus eigenen Profitinteressen ohne eingedenk der Spätfolgen und Konsequenzen die Position der "Netzneutralität" aufgeben. Denn wer aus niederen Beweggründen nicht mehr neutral handelt, kann das auch für die Beweggründe anderer Interessengruppierungen tun. Besonders, wenn er mit ausreichenden Entschädigungszahlungen zufrieden gestellt wird. Den Rest besorgen Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung, Befugnisse zur Beauskunftung der Provider, Telekommunikations- und Internet-Überwachung. So langsam komplettiert sich "das Paket". Die großen Looser dieser Prozesse und Machtspiele, liebe Freunde, das werden wir sein – die Bürger und Internetnutzer, wenn sich weiter wie bisher nur ein Bruchteil der Öffentlichkeit mit Wort und Tat dagegenstemmt. Siehe auch: Der Spiegel - Geplante Sperrung von Internet-Seiten laut Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unwirksam und unverhältnismäßig (07.02.2009) taz - Kinderpornoseiten-Filter mangelhaft - Sperren verhindern Missbrauch nicht (09.02.2009) Deutschlandradio Kultur - Zensur oder gut gegen Kinderpornographie? Streitgespräch über Web-Blockiersystem und die dazugehörige Pressemitteilung Ausblendung von problematischen Inhalten schützt nur die Täter des CCC (12.02.2009) Propaganda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Das Internet darf kein moral- und rechtsfreier Raum sein - Zugang zu kinderpornographischen Seiten rechtsstaatlich abgesichert sperren (12.02.2009) Störfeuer gegen access blocking verantwortungslos und Deutschland darf bei Kampf gegen Kinderpornografie nicht Nachzügler sein (16.02.2009)
Geschrieben von Kai Raven
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