Zukunftsreport Ubiquitäres Computing - Montag, 15. Februar 2010
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages hat den informativen und mit 128 Seiten umfangreichen Zukunftsreport Ubiquitäres Computing veröffentlicht, der sich mit der Geschichte, dem aktuellen Stand der Technik und Diskussionen und den möglichen zukünftigen Entwicklungen der Techniken befasst, die mit den Begriffen des "Ubiquitären Computing" (UbiComp), "Pervasive Computing", "Ambient Intelligence" und dem "Internet der Dinge" verbunden sind. Eines der "Icons" dieser Techniken ist der mittlerweile allseits bekannte RFID Funkchip. Aus dem Bericht:
Unter dem Begriff "Ubiquitäres Computing" (UbiComp) wird die Allgegenwärtigkeit von Informationstechnik und Computerleistung verstanden, die in prinzipiell alle Alltagsgegenstände eindringen. Computerleistung und Informationstechnik können damit auf einem neuen Niveau gesellschaftliche Bereiche erfassen – von der industriellen Produktion bis in den privaten Alltag.
Auf den ersten Blick fehlt mir die Einbeziehung von "UbiComp" Techniken, Projekten und Anwendungen in militärischen Bereichen oder die Einbeziehung experimenteller Projekte an Unis, von denen neue Anstöße in Richtung "UbiComp" ausgehen und die Auswertung der Presselandschaft reduziert sich auf die gängigen Publikationsorgane, während z. B. Heise Newsletter und Telepolis überhaupt nicht vorkommen, obwohl dort "UbiComp" öfters und detaillierter Thema war, als in eher oberflächlichen Artikeln der anderen Zeitungen, aber als Einstieg, zur Übersicht und zum Nachschlagen kann man die Technikfolgenabschätzung dennoch gut verwenden.Der vorgelegte TAB-Bericht konzentriert sich auf wirtschaftlich und gesellschaftlich besonders wichtige und zukunftsweisende Anwendungen in Handel, Logistik, Industrie, Verkehr, Gesundheitsversorgung sowie der Personenidentifikation. Dabei wurden jeweils die Entwicklungspotenziale des Ubiquitären Computings aufgezeigt, Bedingungen für ihre Realisierung herausgestellt sowie untersucht, wo Handlungsbedarf mit Blick auf sich bietende Chancen aber auch Fragen der informationellen Selbstbestimmung, Daten- und Verbraucherschutz besteht. Aktuell und passend dazu will Vodafone laut einem Financial Times Artikel die gleiche RFID Chiptechnik wie im ePA und ePass mit SIM-Karten im Handy verbandeln, um auch das "Handy zum Ausweis zu machen". Die Idee ist nicht neu, sondern war absehbar und korrespondiert mit den zahlreichen Vorschlägen, uns allen irgendwann und irgendwie einen "Internetausweis" verpassen zu wollen.
Geschrieben von Kai Raven
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10:38
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US-Geheimdienstchef bestätigt Shoot-to-Kill Praxis - Donnerstag, 4. Februar 2010
Der Chef der US-Geheimdienste, Dennis Blair, hat im Rahmen einer Anhörung vor dem House Permanent Select Committee on Intelligence offiziell eine Praxis bestätigt, die bereits 2008 in einem Artikel der New York Times aufgegriffen wurde und die mit der versuchten Ermordung von Darkazanli durch CIA/Blackwater in Hamburg zu tun hat, mit der sich die Bundesanwaltschaft und der Innenausschuss des Bundestags beschäftigen soll(te).
Laut des Artikels Intelligence chief acknowledges U.S. may target Americans involved in terrorism der Washington Post und der Meldung US may target American extremists abroad der AFP teilte Blair auf Nachfragen des Ausschussvorsitzenden Hoekstra mit: "We take direct action against terrorists in the intelligence community. If that direct action, we think that direct action will involve killing an American, we get specific permission to do that". Laut des erwähnten Artikels der New York Times erhalten die Killer-Kommandos der CIA oder des Special Operations Kommandos die spezielle Genehmigung, auch US-Bürger ohne Rechtsbelehrung und Gerichtsverfahren im Ausland in "Shoot-to-Kill" Manier zu exekutieren, direkt vom US-Präsidenten oder dem US-Verteidigungsminister. Blair meinte dazu, man gehe unter seiner Führung jedenfalls nicht "leichtsinnig" und "rücksichtlos" bei der Tötung von US-Bürgern vor, sondern "folge einer Reihe festgelegter Richtlinien und rechtmäßiger Verfahrensweisen, die sehr sorgfältig überwacht werden". Na dann kann man ja beruhigt sein, dass die Killer-Kommandos zumindest beim Töten von US-Bürgern den Vorstellungen von "Rechtsstaatlichkeit" folgen, die auch unter Obama in der US-Administration vorherrschen. Ob der "Auftrag" direkt durch Agenten der CIA oder des SOCOM ausgeführt wird, oder der Auftrag an Angehörige der Schattenarmee der US-Geheimdienste und des US-Militärs namens "Blackwater" weitergereicht wird, wie vermutlich in Hamburg, dürfte für die Amerikaner nebensächlich sein. In Pakistan, im Irak und in Afghanistan lassen CIA und US-Militär Blackwatereinheiten ja auch Killer-Drohnen fliegen und auf Tötungsmissionen gehen. Also, wenn jemand gerade in Hamburg, München oder sonstwo mit einem Loch im Kopf oder im Rücken neben Euch zu Boden fällt – keine Sorge, das sind nur CIA/SOCOM/Blackwater Agenten, die gerade rüchsichtsvoll und sorgsam ihren Auftrag erfüllen, das "Homeland" zu schützen. Und bloß nicht anfangen in Panik wegzurennen, sonst kann es auch mal zu "Fehlschüssen" kommen wie damals in London, als man de Menezes tötete. Siehe auch: The Atlantic - No Americans on CIA "Kill List" -- Just JSOC's (17.02.2010) Democracy Now! - Obama Administration: US Forces Can Assassinate Americans Believed to Be Involved in Terrorist Activity (09.02.2010) ACLU - Intelligence Official Acknowledges Policy Allowing Targeted Killings Of Americans (04.02.2010) ACLU Blog of Rights - Drones, Targeted Killings and the Fifth Amendment (04.02.2010)
Geschrieben von Kai Raven
in Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Menschenrecht, Politik, Terror
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13:04
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Permanente Kontrollen mit Autokennzeichenerkennung - Montag, 26. Oktober 2009
Der Guardian beschrieb gestern in seinem Artikel Activists repeatedly stopped and searched as police officers 'mark' cars, wie man in Großbritannien die automatische Autokennzeichenerkennung und Videoüberwachung zur nachträglichen Verfolgung und Überwachung von Personen einsetzt, die es wagen, mit ihrem PKW zu Demonstrationen zu fahren oder in deren Nähe zu parken.
Wie auch in Deutschland wird die automatische Kennzeichenerkennung in Großbritannien schon seit Jahren eingesetzt, nur ist sie dort nicht nur im Rahmen neuer Überwachungsprojekte oder als Bestandteil einzelner Installationen an Autobahnen und Tunnels zu finden, sondern mittlerweile normaler Bestandteil der britischen Überwachungsinfrastrukturen. Hier in Deutschland werden von Videokameras aufgenommene und erkannte Autokennzeichen nur zum zeitlich begrenzten Abgleich mit den Kennzeichen gestohlener PKWs oder für Fahndungen genutzt. Das hätten zwar etliche Sicherheitspolitiker lieber anders, aber das Bundesverfassungsgericht hatte der präventiven Kennzeichenüberwachung mit flächendeckendem Charakter und der Vorratsspeicherung erfasster Autokennzeichen einen Riegel vorgeschoben (z. B. in 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07). In Großbritannien sieht das laut dem Guardian Artikel anders aus. Anhand der Schilderungen zweier Betroffener und aufgrund des Inhalts polizeilicher Dokumente ergibt sich folgendes Bild: Finden Ereignisse statt, die auf das Interesse der britischen Sicherheitsbehörden für eine begleitende Observation stoßen, werden am Ort des Geschehens die Autokennzeichen durch mobile Erfassungsteams der Polizei aufgenommen und die Autokennzeichen in der polizeiliche Autokennzeichen-Datenbank gespeichert. Zusammen mit einem Vermerk, dass es sich z. B. um das Kennzeichen eines PKW-Halters handelt, der möglicherweise ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellt, der mit seinem PKW im Rahmen der Demonstration XYZ gesichtet wurde usw. Und das für bis zu fünf Jahre. Passiert ein Betroffener die Stellen, an denen neben den Videoüberwachungskameras, die eh vor Ort installiert sind, die Systeme zur Automatischen Kennzeichenerkennung existieren, was schon Systeme wie in London sein können, die "nur" der Erhebung von Mautgebühren dienen oder mobile Systeme der Polizei bei Verkehrskontrollen, leuchtet sozusagen das "rote Lämpchen" in der Kennzeichen-Datenbank auf und es wird an Polizeieinheiten vor Ort eine entsprechen Hinweis- oder Warnmeldung ausgegeben, die auf dem Ereignis beruhen, an denen der Betroffene vielleicht vor Jahren teilnahm. Das noch harmloseste Resultat, wenn auch persönlich entnervend und bedrückend, kann im wiederholten Anhalten und Befragen bei Polizeikontrollen bestehen – bei einem Betroffenen fünfundzwanzig Mal in zweieinhalb Jahren. Kommen Verdächtigungen hinzu, können daraus Durchsuchungen und Verhöre aufgrund der britischen Terrorbekämpfungsgesetze werden. Nach der Logik eines Sicherheitsstaates wie Großbritannien ziehen wiederholt erfasste und erkannte Kennzeichen, für die Markierungen in der Datenbank gespeichert sind oder Polizeikontrollen, ihrerseits neue Aufzeichnungen in den polizeilichen Datenbanken nach sich. Optimal wäre ein automatischer Vorgang, so dass sich über die Zeit ein schönes Aufenthalts- und Bewegungsprofil anlegen ließe, das umso präziser ausfallen kann, je mehr und flächendeckender automatische Kennzeichenerkennungssysteme installiert und genutzt werden, dem Teppich der Videoüberwachungskamaeras folgend, der sich stetig vergrößert. Schwieriger wird es, wenn sich Personen PKWs ausleihen, denn dann wird nicht der "potentielle Gefährder" bzw. die zum "Verdächtigten" gemachte Person erfasst, sondern nur der eigentliche PKW-Besitzer, der aber der Logik folgend ja eine mögliche "Kontaktperson" des Verdächtigten darstellt und so schließt sich der Kreis wieder. Den Kreis verlassen demnach nur die Leute, die sich mit Bus & Bahn oder als Spaziergänger den Ereignisorten nähern – wenn sie nicht auf dem Weg in Sicherheitskontrollen geraten oder sich in Zukunft in Netzen aus RFID-Lesesensoren und intelligenten Videoüberwachungs- und Gesichtserkennungssystemen verfangen. Grund genug, immer wieder ein wachsames Auge auf politische Absichtserklärungen und Pläne zu werfen, wenn es um Autokennzeichenerkennung, Videoüberwachung und Maut-Systeme geht. Passend wie die Faust auf's Auge auch: Guardian - Police in £9m scheme to log 'domestic extremists' - Thousands of activists monitored on network of overlapping databases vom 25.10.2009 bzw. die deutsche Übersetzung im taz Artikel "Big Brother" im Klimacamp vom 26.10.2009.
Geschrieben von Kai Raven
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14:29
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Vor der Koalitionseinigung zur Inneren Sicherheit - Donnerstag, 15. Oktober 2009
Aktuell zeigen sich ja erste Ergebnisse aus den Verhandlungen der Koalitionsarbeitsgruppe Inneres - Justiz - Informationsgesellschaft in Meldungen der Presseagenturen dpa, AP und ddp, bei denen Max Stadler von der FDP davon ausgeht, "dass sie auch von der großen Verhandlungsrunde so akzeptiert" werden, während Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU dem Münchner Merkur bereits zu Protokoll gab, auf Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung nicht verzichten zu wollen.
Zusammengefasst heißt das für... die Vorratsdatenspeicherung: Die Nutzung der Daten soll laut dpa und Schäuble auf "schwere Gefahrensituationen" beschränkt werden, laut AP bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gar ausgesetzt werden. Ich denke, dass man sich damit auf den kommenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts einstellt, der meiner Ansicht nach und wie bereits hier im Blog geäußert, die Vorratsdatenspeicherung nicht in Bausch und Bogen absägen, sondern sie mit Einschränkungen und Konkretisierungen der noch in Gummiform gehaltenen "schweren Gefahrensituationen" bewehren wird. Etwas, was sich bereits in den ergangenen Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung abzeichnete und so auch von allen Parteien erwartet wird. Wir leben bereits seit 2008 mit der vom Bundesverfassungsgericht eingeschränkten Vorratsdatenspeicherung und ich denke, jeder, den es interessiert, wird sich darauf eingestellt haben. Deshalb ist eine Aussetzung bis zum Gerichtsbeschluss und eine spätere Einschränkung auch Jacke wie Hose. Nur eine völlige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und dafür Quick-and-Freeze im Verdachtsfall wäre halbwegs akzeptabel, aber dafür hat sich das Rad – auch über die europäische Ebene – bereits zu weit gedreht. die Online-Durchsuchung: Sie soll weiteren Geheimdiensten wie dem Bundesverfassungsschutz nicht zur Verfügung stehen, was natürlich auch heißt, dass sie weiterhin dem BKA zur Verfügung stehen soll. Dann aber nur nach Antrag der Bundesanwaltschaft und Genehmigung durch Richter am Bundesgerichtshof. Laut Stadler soll der Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung bei einer Online-Durchsuchung aufgewertet werden. Zu den geschützten Berufsgeheimnisträgern zählen alle Anwälte und nicht mehr nur Strafverteidiger, während es bei weiteren umstrittenen Berufsgruppen wie Jounalisten wohl erst eine Online-Durchsuchung nach Einzelfallprüfung gibt. Nun ja, ganz will man die Option zum Einsatz und zur Weiterentwicklung von Techniken und Strategien zur Umsetzung einer "Online-Duchsuchung" nicht aufgeben. Auch nicht bei der FDP. Das die richterliche Kontrolle abseits der gewünchten schnellen Kungelei zwischen BKA-Beamten und überforderten Amtsrichtern verstärken will, war eine Forderung aus der Sachverständigenanhörung zum BKA-Gesetz und ist erst einmal positiv zu werten, wenn man einmal mögliche Sympathien zwischen dem BKA, der Bundesanwaltschaft und Richtern des Bundesgerichtshofs (und deren mögliche Überforderung) außer Acht lässt. Was den Schutz des Kernbereichs angeht, bleibt abzuwarten wie die einzelnen Änderungen ausschauen. Positiv wäre auch die Ausdehnung des Schutzes auf Anwälte, während die jederzeitige Ausnahmemöglichkeit für andere Berufsgruppen wie Jounalisten & Co Augenwischerei ist. die BKA - ISP Zensur-Infrastrukturen aka Zugangserschwerungsgesetz aka "Internet-Sperren": Ein Moratorium im Umfang von einem Jahr, in dem das BKA zunächst versuchen soll, Netz-Präsenzenzen und -Angebote, über die z. B. mit Kinderpornografie gehandelt wird, sperren und entfernen zu lassen. Auch ein halbgarer, wenn nicht fauler Kompromiss, der dazu führen wird, dass man sich ein Jahr lang um weitere Überlegungen und Weiterentwicklungen zu Zensur-Infrastrukturen bemühen kann, während das BKA am Ende des Moratoriums wird berichten können, dass es aufgrund der "Natur des Internets", der "globalen Vernetzung", des "Arbeitspensums" des BKA sowie des "Anstiegs der Internet-Kriminalität" nicht möglich ist, gezielt gegen Angebote vorzugehen und es deshalb "unverzichtbar" sei, die Lösung der "Zugangserschwerung" weiterzuverfolgen. Es gab in Deutschland bereits in der Vergangenheit immer wieder Vorstöße zum Einsatz von Techniken und Infrastrukturen für die Filterung und Blockierung und das auch von anderen Interessengruppen wie der Medienindustrie, nicht nur aus der Politik und seitens des BKA. Auch hier spielt wieder die EU-Ebene eine Rolle, über die immer noch kommen kann, was vielleicht doch am Ende in Deutschland politisch beerdigt werden soll. Gegen die vollständige Beerdigung hätte ich nichts einzuwenden. Bis dahin gilt auch hier wie bei der Vorratsdatenspeicherung sich einzustellen und um Zensur und Überwachung hindurch und herumzurouten. Siehe auch (solange existent): AP - Union und FDP einig in Knackpunkten der Sicherheitspolitik dpa - Konkrete Einigungen in Sicherheitsfragen ddp - CSU will an Online-Durchsuchung und Datenspeicherung festhalten und CCC - Spickzettel digitaler Bürgerrechte für die weiteren Koalitionsverhandlungen
Geschrieben von Kai Raven
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22:40
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Final Countdown Startschuss für biometrische Vollerfassung und Elektro-Perso - Freitag, 13. Februar 2009
Rein nach Datum hat jeder Bundesbürger nur noch bis zum 31. Oktober 2010 Zeit, den alten Personalausweis zu beantragen. Nach der heutigen Billigung des Gesetzentwurfs über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis durch den Bundesrat, gibt es ab dem 1. November 2010 nur noch den elektronischen Personalausweis (ePA) mit elektronischer Identifizierungsfunktion (eID), RFID Funkchip, zwingend vorgeschriebener Erfassung eines biometrischen Gesichtsbildes, zunächst freiwilliger Erfassung biometrischer Fingerabdrücke mit Speicherung und Nutzung der biometrischen Mermale über den Chip des neuen ePA. Auch mit allen langfristigen Konsequenzen.
Rein nach Datum verlieren somit am 31. Oktober 2020 die letzten Pesonalausweise herkömmlicher Art ihre Gültigkeit und am 1. November 2020 beginnt die letzte Phase der biometrischen Totalerfassung der Bevölkerung und ihre Ausstattung mit elektronisch-funkenden ID-Dokumenten. Unter Berücksichtigung von Verzögerungen und vergesslichen Bundesbürgern dürfte diese Phase spätestens 2025 abgeschlossen sein – viel Zeit, um noch einige "Änderungen" am ePA selbst, am Gesetz und zur Erfassung, Speicherung und Nutzung der biometrischen und elektronischen Identitäts-Daten zu erreichen. Siehe auch: IT-Beauftragter der Bundesregierung - Finales Muster des neuen Personalausweises vorgestellt (17.12.2009) heise Newsticker - Sicherheitsbeweis zum elektronischen Personalausweis veröffentlicht (14.01.2010)
Geschrieben von Kai Raven
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Der Beschluss des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung am "Tag danach" - Mittwoch, 11. Februar 2009
Nun hat der Europäische Gerichtshof also mit seinem Beschluss entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung für alle EU-Mitgliedsstaaten formell auf der richtigen Rechtsgrundlage als Richtlinie zur Rechtsangleichung für den EU-Binnenmarkt beschlossen wurde. Übrigens nicht nur durch Rat und Kommission, sondern auch unter Mitwirkung und Ränkespielen der "Großen Koalition" aus Sozialdemokraten und Konservativen im Europäischen Parlament. Eine Wiederholung erleben wir gerade für die Aufweichung der Privatsphäre und des Datenschutzes im "Telekom-Paket". Die Humanistische Union nahm sich bereits der rechtlichen und politischen Dimension der Entscheidung in ihrer Pressemitteilung Grundrechte für den freien Binnenmarkt verhökert? an und äußerte darin ihren Protest. Was zwar spannende Fragen für Historiker, Juristen und Politologen sein mag, aber mich dieses Mal nicht weiter interessiert, denn das Kind ist jetzt "formal" in den Brunnen gefallen und der Gerichtshof wird seine Entscheidung bestimmt nicht revidieren, so kritisch sie und das undemokratische Taktieren der EU-Institutionen mit verschiedenen Kompetenzen und Rechtsakten auch zu würdigen ist.
Der Beschluss stellt einen schweren Schlag für alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung dar, denn damit hat sich die Hoffnung zerstoben, dass mit einem gegenteiligen Beschluss des Gerichtshofs der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und deren Umsetzungen in die nationalen Gesetze bereits formal die rechtliche Grundlage und Legitimation entzogen wäre, was den Widerstand und das weitere rechtliche Vorgehen gegen die nationalen Umsetzungen gestärkt hätte. Das zu beschönigen, indem man jetzt darauf herumreitet, dass der Beschluss ja "nur" die formelle Rechtmäßigkeit der EU VDS-Richtlinie betrifft, ist ziemlich daneben, auch wenn es der optimistischen Aufrichtung der eigenen Reihen dienlich ist. Insofern verständlich, nützlich oder vielleicht nur die Frage, wie man gerne "Politk" betreibt, weshalb es keiner Vertiefung bedarf. Wie in der Pressemitteilung des Gerichtshofs selbst formuliert und in der Pressemitteilung "Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich" des AK VDS oder "EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung räumt verfassungsrechtliche Zweifel nicht aus" des Bundesdatenschutzbeauftragten aufgeriffen, geht es im Rahmen der juristischen Widerstandsmöglichkeiten nun darum, dass über die eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung das Bundesverfassungsgericht überprüft bzw. vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lässt, ob die "eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre" durch die EU-Richtlinie selbst und das in Deutschland beschlossene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG)" besteht. Die vom Gerichtshof angenommene Eventualität ist zu verneinen, denn das von Dir und mir permanent jeweils für sechs Monate alle Verkehrsdaten der Internet- und Telekommunikationsnutzung, Standortdaten der Handynutzung und unsere Nutzerdaten für Richter, Staatsanwälte, Polizei- und Geheimdienstbehörden zur Verfügung stehen, ist weder notwendig, noch verhältnismäßig und effektiv ist es auch nicht. Aber darüber haben nicht mehr die Regierung und die Abgeordneten der Großen Koalition im Bundestag zu befinden oder wir, sondern die Gerichte. An den Fortgang der Verfahren und die Entscheidungen der Gerichte knüpfen sich deshalb sowohl optimistische Erwartungen, Hoffnungen und Zweifel. Von einigen Seiten wird dabei der "Solange-II-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts angeführt. Verkürzt aus optimistischer Perspektive gesagt: Sieht das Bundesverfassungsgericht in Rechtsakten der EU (wie die VDS-Richtlinie), davon abgeleiteten nationalen Gesetzen (wie dem deutschen VDS-Gesetz) und Beschlüssen des Europäischen Gerichtshofs (wie zur VDS-Richtlinie) keinen wirksamen Schutz der Grundrechte gegeben, der den Grundrechten und ihrem Schutz im Grundgesetz entspricht, muss es Verfassungsbeschwerden (wie die gegen die VDS-Richtline und das VDS-Gesetz) zulassen und die darin aufgeworfenen Beschwerden und Fragen klären. Würde das Bundesverfassungsgericht das anders sehen, die Verfassungsbeschwerden nicht weiter verfolgen. Nun kann man bereits in der oben erwähnten Feststellung der Pressemitteilung des Gerichtshofs und seinem Beschluss den indirekten Auftrag an die nationalen Verfassungsgerichte erkennen, die Klagen bezüglich der "eventuellen" Grundrechtsverletzungen und das Ausmaß der Eingriffe aufzunehmen und zu verfolgen. Also: "Hallo Bundesverfassungsgericht, formell ist nichts mehr am Conatiner der EU-Richtlinie zu beschliessen, aber mit dem Inhalt des Containers stimmt in Sachen Verletzung der Grundrechte und der Privatsphäre etwas nicht". Zum anderen haben Bundesgerichte – darunter auch das Bundesverfassungsgericht – in Stellungnahmen und Eilentscheidungen zur Einschränkung der in Deutschland seit 2009 im vollen Umfang aktiven Vorratsdatenspeicherung erkennen lassen, dass die Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechtseingriffen und einer präventiven Totalüberwachung verbunden ist, die Achtung des Wesensgehalts der Grundrechte und ihren ausreichenden Schutz vermissen lassen, was sich auch in einigen Äußerungen von Richtern des Bundesverfassungsgerichts spiegelte. Insofern ist Zuversicht und Grund zur Hoffnung durchaus angebracht. Wie das Ausmaß und die Qualität des Ausgangs der Verfassungsbeschwerden in unserem Sinne ausehen wird – dazu gibt es wieder verschiedene Ansichten und Perspektiven. Statt sie lang und breit auszuwalzen, schließe ich mit meinem kleinen Glaskugelausblick. Von den gleichen Stellungnahmen, vorläufigen Beschlüssen und Interviews aus Richtung der Bundesgerichte, aber u. a. auch Beschlüssen wie zum BKA-Gesetz oder Luftsicherheitsgesetz und dem weiter bestehenden "Anti-Terror –"Sicherheit über alles" Kontext ausgehend, glaube ich nicht, dass die Gerichte die Vorratsdatenspeicherung an sich komplett scheitern lassen werden und es zum vollständigen Kollaps kommen wird, wie zum Beispiel immer wieder aus dem AK VDS zu hören ist. Als Resultat der Verfahren erwarte ich den Fortbestand der Vorratsdatenspeicherung, aber mit der Feststellung, dass sie in Teilen verfassungswidrig und deshalb Richtlinie und/oder Gesetz zur VDS durch Parlamente und Regierungsinstitutionen zu korrigieren ist und zusätzliche Beschränkungen und Kontrollen als Gegengewichte zu implementieren sind. Damit verbunden als Alternative oder Optimum, Vorratsdatenspeicherung durch "Quick Freeze" zu ersetzen oder "Quick Freeze" Elemente zu integrieren. Im Vergleich zu dem, was 2004 ursprünglich durch den VDS-Entwurf des Quartetts Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien in die Welt gesetzt werden sollte und was jetzt in der Richtlinie und im deutschen Gesetz verankert ist, wären auch diese möglichen Resultate als Gewinn für Grundrechte und die Privatsphäre jedes Internet- und Telekommunikationsnutzers zu verbuchen, der aus meiner Sicht allen Aufwand im Zeitraum 2002 - 2009 gelohnt hätte, obgleich sie die Nutzer auch weiterhin nicht aus der Selbst-Verantwortung entlassen würden, mit der Unterstützung und Anwendung von Anonymisierungs- und Verschlüsselungslösungen den Selbst-Schutz ihrer Grundrechte und Privatsphäre effektiv und kreativ auszugestalten Ein P.S. muss auch noch sein. Mir ist bewußt, dass "Lissabon" und der aktuelle Datenschutzskandal (Bahn) an diesen Tagen im Vordergrund steht und den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Richtlinie verdrängt, aber dennoch empfand ich (mal wieder) die Reaktionen und Aufnahmen auf den Beschluss in der Presse und den Sendern mit Ausnahme der hier verlinkten Beiträge als äußerst ungenügend, um nicht zu sagen erbärmlich. Siehe auch: beck-blog - EuGH hält Vorratsdatenspeicherung: Richtlinie als geeignete Rechtsgrundlage netzpolitik - EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal FoeBuD - EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtskräftig Futurezone - EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung Heise - Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsgrundlage für Vorratsdatenspeicherung
Geschrieben von Kai Raven
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12:07
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Erste "Rückrufaktion" gegen das BKA-Gesetz - Dienstag, 27. Januar 2009
Wie die Humanistische Union (HU) heute mitteilte, habe man heute eine "Rückrufaktion" für das verabschiedete und ab 1. Januar 2009 in Kraft getretene BKA-Gesetz in Karlsruhe gestartet.
Dafür hat heute der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Fredrik Roggan, wie zuvor angekündigt im Auftrag der Beschwerdeführerin Bettina Winsemann, Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde führte Prof. Dr. Roggan in der Mitteilung der HU aus:
Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das
hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft." Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. "Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden."
Viel Erfolg – auch den weiteren Beschwerdeführern, die ebenfalls Verfassungsbeschwerde erheben.
Nach dem Wortlaut des jetzt angegriffenen Gesetzes sei die Online-Durchsuchung unter bestimmten Umständen bereits zulässig, wenn eine einfache Körperverletzung drohe, so Roggan. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Grundsatzentscheidung vom 27.2.2008 jedoch erklärt, dass Eingriffe in die digitale Privatsphäre nur zulässig sind, wenn existentielle Notlagen bestehen. Überdies gewährleiste das jetzt beschlossene Verfahren der Online-Durchsuchung keinen ausreichenden Schutz der Intimsphäre, des so genannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In der Kritik stehen auch die verfassungswidrigen Regeln der Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndungen: "Das Verfassungsgericht hat bereits 2006 ausdrücklich entschieden, dass Rasterfahndungen nur eingesetzt werden dürfen, um damit konkrete Gefahren abzuwehren. Im neuen BKA-Gesetz hat sich der Gesetzgeber über diese Vorgabe einfach hinweg gesetzt, indem er schlicht den gängigen Gefahrenbegriff umdefinierte. Diese abenteuerliche Gesetzgebung wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen."
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Politik, Recht, Terror
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13:42
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Chaosradios "Familieninternet" Sendung - Dienstag, 27. Januar 2009
Eine Sendung des Chaosradios, die auf ein großes Intresse der Zuhörer und Mitwirkenden stoßen dürfte.
Morgen ab 22 Uhr geht es im Chaosradio nach den Filter- und Blockierbemühungen in NRW (aka "Sperrverfügungen") um die ersten Schritte der Bundesregierung, sich mit dem Anti-Kinderpornografie Surrogat aus dem Fundus der anderen Surrogate (Anti-Cybercrime, Anti-Terror, Anti-OK, Anti-Nazi usw.) und der Mitwirkung kooperierender Provider und des BKA den langgehegten Traum einer nationalen Filter-, Blockier- und Zensur-Infrastruktur aufzubauen, die man in übersteigerter Form zum Beispiel in China, im Iran oder in Saudi-Arabien bereits vorfindet und die sich eines schönen Tages für viele weitere "Anti-" Zwecke nutzen lassen wird. Denn Ausweitung ist dem präventiven und repressiven Sicherheitsstaat auch auf diesem Gebiet Programm. Nun denn, in der Ankündigung zur morgigen Chaosradio-Sendung CR142 mit dem Titel "Das Familieninternet" (MP3-Datei) heißt es:
Familienministerin von der Leyen hat sich Anfang Januar mit deutschen Internetprovidern geeinigt, dass der Zugriff auf bestimmte Internetseiten gesperrt wird, da sie kinderpornographisches Material enthalten sollen. Der Begriff "Zensur" wird dabei bewusst vermieden. Juristisch steht diese Sperre auf wackeligen Beinen, viele technische Fragen sind offen.
Die Konsequenzen sind dabei absehbar: Für Internetnutzer eine weiterer Verlust an Meinungs- und Rezipientenfreiheit, größerer Bedarf, sich mit Anonymisierungs- und anderweitigen Umgehungstechniken zu beschäftigen, die sich ihrerseits größeren Angriffen seitens der Sicherheitspolitik ausgesetzt sehen werden. Aufgrund der bekannten Mängel und Schwächen aller bekannten Filter- und Blockiermaßnahmen, Ziele nicht präzise und trennscharf treffen zu können, die Mitleidenschaft zahlreicher Websites und Webseiten, die von den Mechanismen miterfasst werden, ein emsiges Treiben der Produzenten, Verteiler und Konsumenten von Kinderpornografie, die man ungenügend in den Verursacher-Ländern verfolgt, dauernd URLs, IP-Adressen und Server zu wechseln und sich andere Austauschwege zu suchen, das Problem, dass sich Lobbys weiterer Interessengruppen (Urheberrechteverwalter, Medienindustrie, Sittenwächter, das BKA und der Verfassungsschutz) mit Bedarfsanmeldungen zu Wort melden und Gehör finden könnten, die sich einstellende Unkontrollierbarkeit und mangelnde Transparenz bei der Administration, Auswahl und Berichtigung der avisierten Filter-, Blockier- und Zensurziele, für die aktionistischen Familien- und Sicherheitspolitiker vielleicht ein populistisch produzierter Imagegewinn im Wahljahr 2009 und die Vorbildfunktion für mögliche gesamteuropäische Filter-Richtlinien.Im Chaosradio möchten wir über die technische Umsetzung dieser Maßnahme sprechen und welche weiteren Konsequenzen dieser Schritt in Richtung "sauberes Internet" für die Gesellschaft hat. Nachtrag: Imo gute Sendung mit interessanten und informativen Beiträgen und Anrufern ohne zu techniklastig zu sein.
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Grundrecht, Medien / Kultur, Netz, Politik, Radio, Zensur / Filter
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13:16
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