Panopticlick Experimente gegen Web-Tracking - Mittwoch, 27. Januar 2010
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) bietet mit Panopticlick ein nettes Spielchen (oder Experiment) mit ernstem Hintergrund für alle Internetuser an, die sich für die Anonymisierung ihrer Browser- bzw. WWW-Nutzung interessieren oder anders gesagt, wie ihr Webbrowser konfiguriert ist und deshalb welche Informationen ausspuckt, die er mit einer Teilmenge der Browser anderer Nutzer in einer gegebenen Gesamtmenge gemeinsam hat oder auch nicht. Noch einfacher: "Zeig mir, welchen Browser und wie Du ihn nutzt und ich sage Dir, wer Du bist und wo Du bist". Die meisten Internetnutzer dürfte es nicht interessieren
Den ernsten Hintergrund bildet die Identifizierung und Wiedererkennung von Webbrowsernutzern - das Optimum wäre: stets ein und desselben Nutzers, Verfolgung der Nutzung oder des Konsums von Webseiteninhalten über Webseiten und Websites hinweg und seine Geolokalisierung, an der sich Nutznießer und Auftraggeber der Werbeindustrie, manche Internet-Zugangsprovider, Dienste- und Inhalteanbieter oder auch Geheimdienste versuchen. Ähnlich wie beim Anontest vom JonDonym Anonymisierungsdienst oder bei browserspy.dk wertet Panopticlick den charakteristischen User-Agent und HTTP_ACCEPT Header aus und sofern Javascript aktiviert ist (was bereits ein Kriterium an sich ist), installierte Browser Plugins, Zeitzone, Bildschirmauflösung, Farbtiefe, Systemschriften, ob Cookies und "Supercookies" per Flash LSOs und DOM-Storage möglich sind. ![]() Einschränkend muss man sagen, dass man eigentlich umso besser in der Menge aller Browsernutzer verschwinden müsste, je mehr man den eigenen Browser genauso nutzt wie die Mehrheit oder zumindest der Durchschnitt aller Internetnutzer - wie ich annehme: mit veralteten Versionen, mit allen nur denkbaren Plugins und Erweiterungen vollgeknallt bis zum Anschlag, Javascript und Flash schön aufgedreht, Cookies immer dabei und natürlich ohne Anonymisierung Kleiner Tipp zur neuesten Firefox-Version am Rande: Die finden ja nicht nur diese überflüssigen Minimalthemes names "Personas" ganz toll, sondern auch die Geo-Lokalisierung per Google Lokalisierungsdienste, die man aber laut Anleitung einfach und generell deaktivieren kann. Wird aber auch nur eine Teilmenge der Teilmenge abschalten, wie ich die feature-geilen Internetuser kenne. Siehe auch: EFF - Web Browsers Leave 'Fingerprints' Behind as You Surf the Net (17.05.2010)
Geschrieben von Kai Raven
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15:29
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Nächste Generation der biometrischen Vollerfassung in den USA gestartet - Freitag, 13. Februar 2009
Wie die Biometrics Task Force des US-Verteidigungsministeriums in ihrer aktuellen Aussendung mitteilte, wurde am 30. Januar 2009 das "Next Generation Automated Biometric Identification System" (ABIS) (NGA) in Betrieb genommen und das bisherige "Automated Biometric Information System" (ABIS) aufs Altenteil geschickt, sprich es wird als Backup für das ABIS NGA dienen.
Das militärische ABIS NGA für alle US-Streitkräfte und das zivile "Next Generation Identification System" (NGI) für alle Polizei- und Geheimdienstbehörden sind die beiden Multimilliarden-Dollar "Manhattan Projekte" auf dem Gebiet der Biometrie, die unter der Bush-Regierung angestoßen wurden und für die Bush Mitte 2008 noch schnell eine unterstützende Direktive erlassen hatte. Im Grunde sind ABIS NGA und NGI nur zwei Seiten eines Systems zur Erfassung, Speicherung, dem Austausch und der Nutzung aller biometrischen Merkmale, deren man habhaft werden kann, denn beide System sollen aufgrund der gleichen Datenbanken, Protokolle und Formate vollständig komplementär zueinander funktionieren. Langfristig sollen die beiden Systeme mit weiteren Datenbanken in einer gigantischen Plattform fusionieren, an die dann in einem weiteren Schritt Biometrie-Datenbanken von Staaten oder Gemeinschaften wie der EU angebunden werden, um so zu einem verteilten, den Globus umspannenden Biometrie Datenbank-Verbund zu mutieren, der sich dann zum Beispiel für Identifizierungs- und Authentifizierungszwecke über biometrische Erkennungssysteme in Videoüberwachungskameras, mit mobilen Überprüfungsgeräten, in Kontroll-Stellen an Grenzübergängen, Sicherheits-Schleusen in Gebäuden und dem Abgleich biometrischer Merkmale, die in elektronischen ID-Dokumenten gespeichert sind, von jedem angeschlossenen Staat und Streitkräften nach der Okkupation eines Landes nutzen ließe. Bedingung und Unterstützung der ehrgeizigen Langzeit-Pläne stellt die Angleichung und Harmonsierung der eingesetzten Datenbankstrukturen, Datenformate und Protokolle in allen Staaten und Staatengemeinschaften dar, die sich eines Tages in der Form zusammenschließen wollen. Ein Prozess, der zum Beispiel in der Europäischen Union mit dem Vetrag von Prüm und bilateralen Austausch-Abkommen eingesetzt hat. Zum jetzigen Anwerfen der ABIS NGA Maschinerie heißt es im Next Generation ABIS Improves Biometric Response to Warfighter Beitrag der Biometrics Task Force, dass das alte ABIS ausgelegt war, 2 Millionen Einträge zu speichern und 2000 Datentransaktionen pro Tag zu bewältigen. Die ABIS Datenbanken verzeichnen aber bereits jetzt 3 Millionen Einträge, die für zu lange Antwortzeiten bei Abfragen sorgten. Demgegenüber wird ABIS NGA 4,2 Millionen Einträge speichern und 8000 Datentransaktionen pro Tag handeln können bei einer erwarteten Antwortzeit von 2 - 10 Minuten, auch wenn eine Abfrage zum Abgleich oder zur Speicherung im Irak oder in Afghanistan erfolgt, mit deren Bevölkerung die biometrische Erfassung und der Abgleich gegen das militärische Biometrie-System durchexerziert wird. Anders als das alte ABIS ist das ABIS NGA von Anfang an multimodal und modular ausgelegt. Das heißt, es speichert und verarbeitet neben den biografischen persönlichen Daten biometrische Fingerabdrücke, Gesichtsbilder, Irismuster und Handabdrücke parallel nebeneinander – mit der Option weitere biometrische Merkmaldaten in den Prozess einzufügen und das ABIS NGA Netzwerk mit seinen Datenbanken beliebig zu erweitern. Daneben heben die am Projekt beteiligten Techniker und Offiziere hervor, dass man neue "Fusions"-Algorithmen integriert habe, die zu einer geringeren Sichtung und Nachbearbeitung der biometrischen Daten durch menschliche Experten führen und den Vorgang der Durchsuchung aller biometrischer Merkmale, des Abgleichs über alle Merkmale und der Zuordnung zu einer Person drastisch automatisiert. In der Mitteilung drückte das der Produkt-Direktor für die "Biometric Enterprise Core Capability (BECC)" Greg Fritz so aus: "The new technology and the fusion algorithm are the kickers, not only does the new system provide better matching algorithms against four distinct biometric modalities, it is also able to synthesize what would formerly be 'maybe' matches (yellow resolves) in a single modality into automatic matches across multiple modalities. This means that, around the clock, NGA will make more 'lights out' automatic identifications, dramatically improving biometric support to Warfighters around the globe."
Geschrieben von Kai Raven
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14:13
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Final Countdown Startschuss für biometrische Vollerfassung und Elektro-Perso - Freitag, 13. Februar 2009
Rein nach Datum hat jeder Bundesbürger nur noch bis zum 31. Oktober 2010 Zeit, den alten Personalausweis zu beantragen. Nach der heutigen Billigung des Gesetzentwurfs über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis durch den Bundesrat, gibt es ab dem 1. November 2010 nur noch den elektronischen Personalausweis (ePA) mit elektronischer Identifizierungsfunktion (eID), RFID Funkchip, zwingend vorgeschriebener Erfassung eines biometrischen Gesichtsbildes, zunächst freiwilliger Erfassung biometrischer Fingerabdrücke mit Speicherung und Nutzung der biometrischen Mermale über den Chip des neuen ePA. Auch mit allen langfristigen Konsequenzen.
Rein nach Datum verlieren somit am 31. Oktober 2020 die letzten Pesonalausweise herkömmlicher Art ihre Gültigkeit und am 1. November 2020 beginnt die letzte Phase der biometrischen Totalerfassung der Bevölkerung und ihre Ausstattung mit elektronisch-funkenden ID-Dokumenten. Unter Berücksichtigung von Verzögerungen und vergesslichen Bundesbürgern dürfte diese Phase spätestens 2025 abgeschlossen sein – viel Zeit, um noch einige "Änderungen" am ePA selbst, am Gesetz und zur Erfassung, Speicherung und Nutzung der biometrischen und elektronischen Identitäts-Daten zu erreichen. Siehe auch: IT-Beauftragter der Bundesregierung - Finales Muster des neuen Personalausweises vorgestellt (17.12.2009) heise Newsticker - Sicherheitsbeweis zum elektronischen Personalausweis veröffentlicht (14.01.2010)
Geschrieben von Kai Raven
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12:03
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Die Expertenbefragung zur Zensur- und Filter-Infrastruktur am "Tag danach" - Freitag, 13. Februar 2009
Die im Beitrag Streifzug durch die Welt der Zensur und Überwachung und in anderen Weblogs geäußerten Kritikpunkte an den Filter-Plänen der Bundesfamilienministerin Von der Leyen brachten auch die Experten in der Befragung des Bundestagausschusses für Neue Medien am 12.02.2009 vor. Über die Befragung und ihre Ergebnisse berichteten die Welt in Machtlos im Kampf gegen Kinderpornografie, die taz in Keine Web-Sperrung ohne Gesetz, der Tagesspiegel in Von der Leyen kämpft gegen Kinderpornographie im Netz Heise in Experten betrachten geplante Kinderporno-Sperrmaßnahmen als wirkungslos, Andre Meister im netzpolitik Beitrag Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz? und die Heute im Bundestag Redaktion in Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur flankierende Maßnahme.
Ob sich Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium von den Aussagen der Experten beeindrucken lassen, bleibt ungewiss, wie die Expertenbefragung zum BKA-Gesetz zeigte, aus der letztendlich nur die Aussagen in geringem Ausmaß Beachtung fanden, die sich für die Verabschiedung des BKA-Gesetzes nutzen ließen. Laut der Presseberichte und bei "Berücksichtigung" der Aussagen der Experten würde die "Roadmap" der Ministerien trotz aller Kritik so aussehen, dass die dem eco e. V. angeschlossenen Provider eine mit den Ministerien ausgearbeitete Vereinbarung mit Absichtserklärungen und unverbindlichen Selbstverpflichtungen unterschreiben. Da die technischen Maßnahmen wie bereits erwähnt neben zusätzlichen Aufwendungen für die Provider, die bereits durch die Vorratsdatenspeicherung belastet werden, unweigerlich mit Eingriffen in Grundrechte und das Fernmeldegeheimnis verbunden sind, werden die Ministerien die Absichten und Selbstverpflichtungen der Vereinbarung auf eine gesetzliche Grundlage stellen, was die Provider und Experten forderten und bereits vom Familienministerium angekündigt wurde. Im Sprachgebrauch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nennt sich das "den Zugang zu kinderpornographischen Seiten rechtsstaatlich abgesichert sperren". Wie die "rechtsstaatliche" Ummantelung aussieht, kann man seit Jahren bei den "Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001" verfolgen. Nicht die Rechtsstaatlichkeit steht im Zentrum, sondern rechtsstaatliche Rechtssetzung dient, wie die CDU/CSU richtig sagt, nur noch dem Durchsetzen von Sicherheitsgesetzen. Ob die "rechtsstaatliche Absicherng" über die reine Änderung des Telemediengesetzes durchgezogen wird, wie vom Familienministerium angekündigt oder über eine eigengesetzliche Lösung, wie vom eco e. V. gefordert, stand nach der Expterenbefragung im Raum. Auf die absurde und naive Vorstellung des BKA-Direktors Jürgen Maurers, die Analyse aller Anfragen mit anschließender Filterung einfach durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu legitmieren und sie von den Kunden abklicken zu lassen, werden sich sowohl die Ministerien, als auch die Provider nicht einlassen (können). Als technische Lösung zur Zensur von Verbindungsanfragen wird vom Familienministerium laut der Berichte zur Expertenbefragung die Methode der "DNS-Manipulation" beim Provider favorisiert, die auch zum Instrumentarium der Sperrverfügungen in Nordrhein-Westfalen gehört. Neben der Verwendung alternativer Nameserver und direkter Einagbe von IP-Adressen kann dieser Eingriff auch durch die Weiterleitung aller Anfragen zur Namensauflösung über das Anonymisierungsnetzwerk Tor umgangen werden, was noch effektiver ist, da der Vorgang der Anfrage zur Namensauflösung selbst und natürlich jede angegebene IP-Adresse oder Hostnamen durch Provider nicht aufzuspüren ist, was die Relevanz der Existenz effizienter Anonymisierungslösungen unterstreicht. Daneben möchte das Familienministerium eine informative "Stopp-Anzeige", wenn die Anfrage eines Internetnutzers auf die Filter-Infrastruktur beim Provider aufschlägt, was aber mit Weiterleitungen über Proxys und damit der Zwischenspeicherung und Protokollierung der IP-Adresse des Internetnutzers verbunden ist – sozusagen eine "kleine Vorratsdatenspeicherng" zur Zensur, für die von den Providern ebenfalls eine rechtliche Absicherung eingefordert wird. Beide Maßnahmen stehen deshalb auf dem Pogramm, weil sie am schnellsten und am billigsten zu haben wären, ohne allzu große Belastungen auf Provider- und Nutzerseite hervorzurufen, während ihre Effizienz am gerinsten ist. Eine weiter aufgerüstete Zensur- und Filter-Infrastruktur mit Deep Packet Inspektion aller Datenpakete, Analyse und Abgleich der Zusammensetzung von URLs und angefragter Dateien, Inhaltsanalysen, Wortfilter und den anderen bereits in NRW angetesteten und in China umgesetzten Mechanismen würde dagegen längere Planungs-, Test- und Umsetzungsphasen, höhrere Investitionskosten (und damit eventuelle Entschädigungszahlungen) mit noch tieferen Eingriffen in Grundrechte und größeren Belastungen der Netzwerkbetreiber, Internet-Provider und Internetnutzer bedeuten. Neben dem persönlichen Anliegen, aktiver etwas gegen die Produktion, die Verbreitung, den Austausch und Handel von Kinderpronografie unternehmen zu wollen, was ich Frau von der Leyen sogar abnehme und abseits der verfolgten falschen Ansätze und falschen Umsetzungsstrategie teile, handelt es sich bei den derzeitigen Filter-Plänen auch um ein politisch kalkuliertes Projekt zur Profilierung in Zeiten des Wahlkampfs, Erlangung politischen Prestiges und zum Anschub eines Abstimmungsprozesses zwischen Deutschland und der EU – eben nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene, worauf die Äußerung des EUROPOL Direktors Max-Peter Ratzels, "die anderen Länder warteten auf einen Beitrag von Deutschland", die im Artikel des Tagesspiegels wiedergegeben wird und die Aussagen in der Rede "Radikalisierung im Internet – Herausforderung für Staat und Gesellschaft" des Bundesinnenministers eindeutig hinweisen. Was man zur Zeit – ähnlich wie im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung und zur Erweiterung der BKA-Befugnisse – schmerzlich vermissen kann, ist die Stille und das Ausbleiben eindeutiger Reaktionen seitens der Presse- und Journalistenverbände, die anscheinend noch nicht begriffen haben, dass eine Umsetzung und Ausweitung der Filter-Pläne auch zu handfesten Einschnitten und Eingriffen in die Pressefreiheit führt, wenn die nächste Internet-Recherche beim Provider abprallt und man sich als Journalist nicht mehr sicher sein kann, dass einem bei der Recherche nicht das Filter-System "über die Schulter" schaut.
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Internet / TeKo, Medien / Kultur, Politik, Recht, VDS, Zensur / Filter
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11:12
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Der Beschluss des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung am "Tag danach" - Mittwoch, 11. Februar 2009
Nun hat der Europäische Gerichtshof also mit seinem Beschluss entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung für alle EU-Mitgliedsstaaten formell auf der richtigen Rechtsgrundlage als Richtlinie zur Rechtsangleichung für den EU-Binnenmarkt beschlossen wurde. Übrigens nicht nur durch Rat und Kommission, sondern auch unter Mitwirkung und Ränkespielen der "Großen Koalition" aus Sozialdemokraten und Konservativen im Europäischen Parlament. Eine Wiederholung erleben wir gerade für die Aufweichung der Privatsphäre und des Datenschutzes im "Telekom-Paket". Die Humanistische Union nahm sich bereits der rechtlichen und politischen Dimension der Entscheidung in ihrer Pressemitteilung Grundrechte für den freien Binnenmarkt verhökert? an und äußerte darin ihren Protest. Was zwar spannende Fragen für Historiker, Juristen und Politologen sein mag, aber mich dieses Mal nicht weiter interessiert, denn das Kind ist jetzt "formal" in den Brunnen gefallen und der Gerichtshof wird seine Entscheidung bestimmt nicht revidieren, so kritisch sie und das undemokratische Taktieren der EU-Institutionen mit verschiedenen Kompetenzen und Rechtsakten auch zu würdigen ist.
Der Beschluss stellt einen schweren Schlag für alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung dar, denn damit hat sich die Hoffnung zerstoben, dass mit einem gegenteiligen Beschluss des Gerichtshofs der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und deren Umsetzungen in die nationalen Gesetze bereits formal die rechtliche Grundlage und Legitimation entzogen wäre, was den Widerstand und das weitere rechtliche Vorgehen gegen die nationalen Umsetzungen gestärkt hätte. Das zu beschönigen, indem man jetzt darauf herumreitet, dass der Beschluss ja "nur" die formelle Rechtmäßigkeit der EU VDS-Richtlinie betrifft, ist ziemlich daneben, auch wenn es der optimistischen Aufrichtung der eigenen Reihen dienlich ist. Insofern verständlich, nützlich oder vielleicht nur die Frage, wie man gerne "Politk" betreibt, weshalb es keiner Vertiefung bedarf. Wie in der Pressemitteilung des Gerichtshofs selbst formuliert und in der Pressemitteilung "Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich" des AK VDS oder "EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung räumt verfassungsrechtliche Zweifel nicht aus" des Bundesdatenschutzbeauftragten aufgeriffen, geht es im Rahmen der juristischen Widerstandsmöglichkeiten nun darum, dass über die eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung das Bundesverfassungsgericht überprüft bzw. vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lässt, ob die "eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre" durch die EU-Richtlinie selbst und das in Deutschland beschlossene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG)" besteht. Die vom Gerichtshof angenommene Eventualität ist zu verneinen, denn das von Dir und mir permanent jeweils für sechs Monate alle Verkehrsdaten der Internet- und Telekommunikationsnutzung, Standortdaten der Handynutzung und unsere Nutzerdaten für Richter, Staatsanwälte, Polizei- und Geheimdienstbehörden zur Verfügung stehen, ist weder notwendig, noch verhältnismäßig und effektiv ist es auch nicht. Aber darüber haben nicht mehr die Regierung und die Abgeordneten der Großen Koalition im Bundestag zu befinden oder wir, sondern die Gerichte. An den Fortgang der Verfahren und die Entscheidungen der Gerichte knüpfen sich deshalb sowohl optimistische Erwartungen, Hoffnungen und Zweifel. Von einigen Seiten wird dabei der "Solange-II-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts angeführt. Verkürzt aus optimistischer Perspektive gesagt: Sieht das Bundesverfassungsgericht in Rechtsakten der EU (wie die VDS-Richtlinie), davon abgeleiteten nationalen Gesetzen (wie dem deutschen VDS-Gesetz) und Beschlüssen des Europäischen Gerichtshofs (wie zur VDS-Richtlinie) keinen wirksamen Schutz der Grundrechte gegeben, der den Grundrechten und ihrem Schutz im Grundgesetz entspricht, muss es Verfassungsbeschwerden (wie die gegen die VDS-Richtline und das VDS-Gesetz) zulassen und die darin aufgeworfenen Beschwerden und Fragen klären. Würde das Bundesverfassungsgericht das anders sehen, die Verfassungsbeschwerden nicht weiter verfolgen. Nun kann man bereits in der oben erwähnten Feststellung der Pressemitteilung des Gerichtshofs und seinem Beschluss den indirekten Auftrag an die nationalen Verfassungsgerichte erkennen, die Klagen bezüglich der "eventuellen" Grundrechtsverletzungen und das Ausmaß der Eingriffe aufzunehmen und zu verfolgen. Also: "Hallo Bundesverfassungsgericht, formell ist nichts mehr am Conatiner der EU-Richtlinie zu beschliessen, aber mit dem Inhalt des Containers stimmt in Sachen Verletzung der Grundrechte und der Privatsphäre etwas nicht". Zum anderen haben Bundesgerichte – darunter auch das Bundesverfassungsgericht – in Stellungnahmen und Eilentscheidungen zur Einschränkung der in Deutschland seit 2009 im vollen Umfang aktiven Vorratsdatenspeicherung erkennen lassen, dass die Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechtseingriffen und einer präventiven Totalüberwachung verbunden ist, die Achtung des Wesensgehalts der Grundrechte und ihren ausreichenden Schutz vermissen lassen, was sich auch in einigen Äußerungen von Richtern des Bundesverfassungsgerichts spiegelte. Insofern ist Zuversicht und Grund zur Hoffnung durchaus angebracht. Wie das Ausmaß und die Qualität des Ausgangs der Verfassungsbeschwerden in unserem Sinne ausehen wird – dazu gibt es wieder verschiedene Ansichten und Perspektiven. Statt sie lang und breit auszuwalzen, schließe ich mit meinem kleinen Glaskugelausblick. Von den gleichen Stellungnahmen, vorläufigen Beschlüssen und Interviews aus Richtung der Bundesgerichte, aber u. a. auch Beschlüssen wie zum BKA-Gesetz oder Luftsicherheitsgesetz und dem weiter bestehenden "Anti-Terror –"Sicherheit über alles" Kontext ausgehend, glaube ich nicht, dass die Gerichte die Vorratsdatenspeicherung an sich komplett scheitern lassen werden und es zum vollständigen Kollaps kommen wird, wie zum Beispiel immer wieder aus dem AK VDS zu hören ist. Als Resultat der Verfahren erwarte ich den Fortbestand der Vorratsdatenspeicherung, aber mit der Feststellung, dass sie in Teilen verfassungswidrig und deshalb Richtlinie und/oder Gesetz zur VDS durch Parlamente und Regierungsinstitutionen zu korrigieren ist und zusätzliche Beschränkungen und Kontrollen als Gegengewichte zu implementieren sind. Damit verbunden als Alternative oder Optimum, Vorratsdatenspeicherung durch "Quick Freeze" zu ersetzen oder "Quick Freeze" Elemente zu integrieren. Im Vergleich zu dem, was 2004 ursprünglich durch den VDS-Entwurf des Quartetts Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien in die Welt gesetzt werden sollte und was jetzt in der Richtlinie und im deutschen Gesetz verankert ist, wären auch diese möglichen Resultate als Gewinn für Grundrechte und die Privatsphäre jedes Internet- und Telekommunikationsnutzers zu verbuchen, der aus meiner Sicht allen Aufwand im Zeitraum 2002 - 2009 gelohnt hätte, obgleich sie die Nutzer auch weiterhin nicht aus der Selbst-Verantwortung entlassen würden, mit der Unterstützung und Anwendung von Anonymisierungs- und Verschlüsselungslösungen den Selbst-Schutz ihrer Grundrechte und Privatsphäre effektiv und kreativ auszugestalten Ein P.S. muss auch noch sein. Mir ist bewußt, dass "Lissabon" und der aktuelle Datenschutzskandal (Bahn) an diesen Tagen im Vordergrund steht und den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Richtlinie verdrängt, aber dennoch empfand ich (mal wieder) die Reaktionen und Aufnahmen auf den Beschluss in der Presse und den Sendern mit Ausnahme der hier verlinkten Beiträge als äußerst ungenügend, um nicht zu sagen erbärmlich. Siehe auch: beck-blog - EuGH hält Vorratsdatenspeicherung: Richtlinie als geeignete Rechtsgrundlage netzpolitik - EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal FoeBuD - EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtskräftig Futurezone - EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung Heise - Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsgrundlage für Vorratsdatenspeicherung
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Internet / TeKo, Kryptografie, Medien / Kultur, Netz, Politik, Terror, VDS
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No De-Mail - Mittwoch, 4. Februar 2009
Zur "De-Mail", den sogenannten "Bürgerportalen", dem "Datensafe", dem damit verbundenen elektronischen Personalausweis (ePA) mit dessen elektronischer Identifizierungsfunktion (eID) habe ich u. a. in den Beiträgen E-Gov 2.0 Perso 2.0 für Big Brother 2.0, Elektronische Ausweise und Portale für den kontrollierten Portalbürger, Gesetzentwurf zu elektronischem Personalausweis und elektronischer Identifizierung oder Bitte halten Sie Ihren ePA an das Lesegerät mehr als genug geschrieben und ihnen auch nichts weiter hinzuzufügen.
Zum heutigen Beschluss des Gesetzentwurfs zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Bundesinnenministeriums durch die Bundesregierung, erklärte unser Bundesinnenminister in der Pressemitteilung des BMI:
"Mit De-Mail wollen wir für alle Bürgerinnen und Bürger eine einfache Möglichkeit schaffen, im Internet zuverlässig, sicher und vertraulich zu kommunizieren. Jede und Jeder soll in die Lage versetzt werden, sich gegen unerwünschtes Mitlesen, Diebstahl wichtiger Daten, Betrug im Internet und gegen Spam besser zu schützen. De-Mail steht für Fortschritt, IT und IT-Sicherheit made in Germany."
Ich erkläre dagegen, dass ich Euren ePA mit RFID Funkchip, biometrischer Erfassung, eID und Eure "De-Mail Infrastruktur" nicht benötige, denn mit TLS/SSL verschlüsseltem Versand und Erhalt meiner E-Mails für den Transport, der Anwendung von OpenPGP für die Inhaltsverschlüsselung und dem Gebrauch von Tor, I2P Mail und Remailern kann ich genauso gut und dazu weniger kontrolliert "zuverlässig, sicher und vertraulich" per E-Mail ohne "unerwünschtes Mitlesen" kommunizieren. Wenn es sein muss, auch per S/Mime, aber hier kamen nie S/Mime verschlüsselte E-Mails an. Ich brauche genauso wenig wie die Anti-Spam "Features" bei irgendwelchen E-Mail Providern Euer "De-Mail" Anti-Spam System, um von Spam unbelastet meine E-Mails und Mailinglisten zu lesen. Und schon gar nicht brauche ich irgendeinen "Datentresor" bei irgendeinem Bürgerportal-Provider, denn ich verlasse mich lieber auf meine eigene Datensicherung und -verschlüsselung.Insbesondere, wenn solche Angebote von den gleichen Leuten kommen, die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz, das BSI-Gesetz und all die anderen Sicherheitsgesetze verbrochen haben. Das Einzige, was ich damit nicht kann, ist der Erhalt und Versand von E-Mails mit Verschlüsselung und Signaturen durch "rechtssichere" Zertifikate. Aber sollte ich die eines Tages benötigen, würde ich mir lieber eine Signaturkarte und ein Lesegerät kaufen, als mir Euren ePA und Eure "De-Mail" andrehen zu lassen, wenn es sie dann noch gibt oder sie erlaubt sind. Ihr werdet schon alles daransetzen, dass die "De-Mail" und "ePA" Verweigerer irgendwann direkt oder indirekt diskriminiert werden. Die rhetorische Frage "Geht mit De-Mail die E-Post ab?", die Ihr durch Euren "Bundes-CIO" ausrichten lasst, beantworte ich deshalb für mich ganz einfach mit: ![]() Bundesbeauftragter für Datenschutz / Informationsfreiheit - Schaar sieht Verbesserungsbedarf beim Bürgerportalgesetz (04.02.2009) beck-Blog - Entwurf zum Bürgerportalgesetz liegt vor: De-Mail für Alle soll pro Jahr bis zu 1,4 Mrd € sparen (04.02.2009) sicherheitsblog - Das Bürgerportalgesetz: De-Mail im Detail (04.02.2009) BMI - De-Mail geht in die Testphase: So einfach wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost (08.10.2009) P.S.: Da nicht alle den Links folgen: Die obige Grafik ist ohne "No" Bestandteil der BMI-Pressemitteilung zum Beschluss des Bürgerportal-Gesetzes.
Geschrieben von Kai Raven
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15:09
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Streifzug durch die Welt der Zensur und Überwachung - Dienstag, 3. Februar 2009
In Australien stockt das "Cleanfeed" Projekt der Regierung, die den Internetzugang-Providern die Verpflichtung bringen soll, zwei Filterlisten der Regierung zu implementieren, mit denen Internetnutzern über eine Filterliste zwingend die Verbindung zu Rechnern blockiert wird, während sie die andere Filterliste freiwillig nutzen können. Wie The Age im Artikel Labor's 'deafening silence' as web censorship trials delayed berichtete, herrscht zum Testeinsatz der zweistufigen Filterlisten, der bereits im Dezember 2008 mit teilnehmenden Internetzugang-Providern starten sollte, Stille vor. Bekannt ist nur, dass sich 16 Provider für den Testlauf beworben hatten. Auch eine für Mitte Januar angekündigte Mitteilung zum weiteren Prozedere seitens des federführenden Kommunikationsministeriums blieb aus. Mit kooperierenden Providern sieht es eh nicht gut aus. Der Provider iiNet hatte sich nur zum Test der Zwangsliste gemeldet, aber um der Regierung zu zeigen, dass ihr Filterplan totaler Schwachsinn ist, während zwei weitere große Provider in Australien – Telstra und Internode – von den Plänen der Regierung überhaupt nichts wissen wollen und sich einer Teilnahme am Test enthalten. Damit fällt die Unterstützung für die Pläne von Kommunikationsminister Conroy durch die drei größten Provider in Australien aus, was für ihn bedeuten würde, nicht mit aussagekräftigen Daten aufwarten und die Provider für seine Zwecke benutzen zu können.
Die Hersteller für Filterprodukte in Hard- und Software, die angesichts der Cleanfeed Pläne neue Absatzmöglichkeiten wittern, betreiben laut des Vorsitzenden des australischen Verbands der Internetwirtschaft Peter Coroneos derweil intensives Lobbying bei den Providern, doch an dem Test teilzunehmen, wofür man ihnen gerne kostenlos mit Support, Soft- und Hardware zur Seite stehen würde. Am 12. Februar lieferte The Age im Artikel Web censorship trials to exclude large ISPs die Liste der Provider, die von der Regierung für die Filter "Tests" ausgewählt wurden: Primus Telecommunications, Tech 2U, Webshield, OMNIconnect, Netforce und Highway 1. Die beiden großen Provider Optus und iiNet wurden laut The Age wegen ihrer kritischen Position vom Test ausgeschlossen. Bezüglich der Filter- und Blockierpläne in Deutschland, die vom Familienministerium in die Welt gesetzt wurden, obwohl sie für das Erreichen des vorgeblichen Ziels, den Zugang zu Websites zu verhindern, über die kinderpornografische Inhalte angeboten, getauscht oder verteilt werden sollen, weder effektiv noch praktikabel sind, hatte das deutsche Pendant zum australischen Verband, der eco e. V., im Namen seiner Mitglieder seine Bereitschaft erklärt, Filter- und Blockiermaßnahmen umzusetzen, solange ihm die Regierung das passende Gesetz vor die Nase setzt, das den Internetzugang-Providern "Rechtssicherheit" garantiert, sprich sie von jeglicher Haftung befreit, wenn es aufgrund der Anwendung der Maßnahmen zu Klagen und Beschwerden von Inhalteanbietern und Websitebetreiber kommt, die ungerechtfertig durch die Maßnahmen in Mitleidenschaft gezogen werden und aufgrund der Tatsache, dass sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis verstoßen, da sie sich zuerst alle Anfragen ihrer Kunden anschauen und gegen die Filterliste abgleichen müssen, um danach überhaupt blockieren zu können. Was übrigens das zentrale Merkmal aller Mechanismen ist - jeder Mechanismus beinhaltet zwingend die Verletzung des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses wegen der Überwachung der Internetnutzung aller Kunden durch den Internetzugang-Provider selbst, denn der muss je nach Ausgestaltung der Filterlisten und technischen Lösungen die Datenpakete, URLs und Protokolle inspizieren, die der Kunde mit seinen Anfragen aussendet und nutzt. Das lässt sich auch für das Erkennen und Blockieren von Anfragen zu allen Webseiten und -sites, Newsgroups, IRC Channeln, BitTorrent-Trackern, P2P-Netzen usw. nutzen, die Dienste und Inhalte anbieten, von denen nach Auffassung der Interessenkreise die Internetnutzer ihre Finger zu lassen haben und damit auch für technische Zensur-Versuche, um den Zugang zu politischen Inhalten zu erschweren, die man auf den "Index" der Filterlisten und technischen Zensur-Infrastruktur setzt. Genau das geschieht in Ländern wie China. Bis zur Inspektion zwecks Erkennung und Blockierung von Anonymisierungs- und Umgehungslösungen bleibt es freilich wie bisher bei der Ausblendung aller indizierten Ziele für die Mehrheit der Internetnutzer, die sich keiner alternativer DNS Server, Anonymisierungsnetze und VPNs bedienen. Der Rest routet wie bisher drumherum. Eine Änderung der Positionierung des eco e. V. war auch nicht anlässlich der öffentlichen Expertenbefragung des Unterausschusses Neue Medien des Deutschen Bundestages am 12.02.2009 mit dem Motto "Kinderpornographisches Angebot im Netz per Verfügung sperren?" erkennbar, wie sich der Pressemitteilung zur eco-Stellungnahme Zugangserschwerung zu Kinderpornografie im Internet vom 12.02.2009 entnehmen lässt. Der Bereitschaftserklärung der Internetzugang-Provider werden wohl ähnlich wie in Australien Besuche der Hersteller für Filterlösungen, deren Sichtung durch "Experten" der Provider und Bundesregierung mit anschließenden Feldversuchen und einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" zur Filterung folgen, bevor durch eine Änderung des Telemediengesetzes der gesetzliche Zwang für alle Internetzugang-Provider kommt, Filter- und Blockiermechanismen zu implementieren und ihre Kunden zu scannen. Daher ist zum einen festzuhalten, dass Sperrungen durch die Access-Provider zwar technisch möglich sind, jedoch kann jede der drei aufgeführten Sperrtechniken [Anm.: DNS-Manipulation, Zwangs-Proxy, IP-Sperre] mit einem vergleichsweise geringen Aufwand von dem Nutzer oder den Anbietern der Inhalte umgangen werden. Zum anderen bleibt bezüglich der Verhinderung des Zugangs zu bestimmten Webseiten festzuhalten, dass eine dauerhafte, zielgerichtete Sperrung ohne erhebliche Nebenwirkungen auf der Grundlage der gegebenen Internetstruktur nahezu unmöglich ist. Um im Internet Sperrverfügungen sinnvoll und effektiv umsetzen zu können, müsste die Struktur des Internets komplett neu gestaltet werden. Aus den genannten Gründen ist auch die Erforderlichkeit einer Sperrungsanordnung fraglich.
Den Überwachungs- und Filterplänen der Familienministerin als angeblich "scharfem Schwert" zur Bekämpfung der Kinderpornografie "auf allen Ebenen", die nach dem Willen des Bundesinnenministers mit den gleichen Mitteln internationalisiert werden sollte, gesellt sich das "Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten" zur Seite, zu dem Heribert Prantl nicht umsonst "Per Mausklick zum Terrorist" titelte, denn die diffus ausgelegten Bestimmungen zur Bekämpfung von Verhaltenweisen, von denen die Sicherheitsbehörden mutmaßen, sie könnten Vorbereitungs- und Unterweisungshandlungen darstellen, die möglicherweise zur praktischen Begehung von Terrorakten führen könnten, lassen erwarten, dass es bald auch vom BKA verwaltete Filterlisten zu Zielrechnern und Adressen geben wird, die man als "terroristisch" einstuft und die Internetzugang-Provider auch dazu verpflichtet werden, die Anfragen und Internetnutzer dahingehend zu durchleuchten, ob sie nun angehende Djihadisten sind oder nicht.Denn selbst wenn die Sperrungen geeignet sind, den Zugang von 70 bis 80 Prozent der Nutzer zu den gesperrten Inhalten zu verhindern, so befinden sich noch zahlreiche weitere vergleichbare Inhalte im Netz, so dass die Chancen, den Schutz der deutschen Bevölkerung vor der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten, illegalem Glücksspiel, Werbung für terroristische Ziele, Volksverhetzung oder Betrug durchzusetzen, durch die Sperrung von einigen Internetseiten nur unwesentlich vergrößert werden dürften. Denn wenn auch zuzugeben ist, dass Belange des Jugendschutzes im Allgemeinen und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Beschränkungen der Kommunikationsfreiheit legitimieren können, muss dennoch berücksichtigt werden, dass die Gefahr weitergehender Beeinträchtigungen besteht, wenn Access-Provider Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können. Dann nämlich besteht die Gefahr, dass diese Provider zur Vermeidung möglicher Nachteile auch Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind. Im Ergebnis würden dadurch private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit. Hält man sich das große Missbrauchspotenzial, das gerade bei zentralen technischen Filtersystemen besteht, und die Bedeutung der Kommunikationsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie vor Augen, so muss diese Gefahr als besonders schwerwiegend angesehen werden. Gerade am Beispiel China zeigt sich, dass Sperrungen durchaus wirksam durchgesetzt werden können, allerdings mit einem erheblichen Aufwand an Kosten, Zeit und Human Resources. Um Sperrungen effektiv handhaben zu können, müsste das Internet ganzheitlich umstrukturiert werden und insbesondere seine ursprüngliche Intention, nämliche die dezentrale Vernetzung von Computern, aufgegeben werden. Auszüge aus der Ausarbeitung "Sperrverfügungen gegen Internet-Provider" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 27.01.2009 – zurückgehalten, bis sie über den Beitrag Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur auf netzpolitik.org zugänglich wurde. Mit den Hintergründen, Konsequenzen und Bewertung der Filter-Pläne der beiden Bundesministerien beschäftigte sich auch Alvar anlässlich eines Seminars der Friedrich-Naumann-Stiftung zum Thema "Internet-Sperren und Internet-Filter". Die Inhalte und Ergebnisse seines dort abgehaltenen Workshops – denen ich nur zustimmen kann – kann man im Beitrag Internet-Sperren: die Fehleinschätzungen der Befürworter des Odem Weblogs vom 12.02.2009 nachlesen. Das Web ist eine ideale Plattform für extremistische Kräfte, die den status quo gegen den Willen einer Mehrheit verändern wollen. Ob Rechtsextremisten, Linksextremisten oder Islamisten, ob gewalttätig, gewaltbejahend oder gewaltlos: sie alle sind im Netz aktiv.
In Großbritannien sorgte derweil der "Digital Britain" Zwischenbericht des britischen Medien- und Kulturministers Lord Carter of Barnes für Schlagzeilen und Befürchtungen. Im 3. Teil über "Digitale Inhalte" wird angekündigt, was die britische Regierung für kommende Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Cybercrime, des File-Sharings und der P2P-Netze im Interesse der Urheberrechteverwalter und -verwerter plant. Generell schwebt den Verfassern des Berichts ein "effektives und durchsetzbares Rahmenwerk zum Schutz digitaler Inhalte" vor, das abgestuft international, auf nationaler und EU-Ebene um- und durchgesetzt wird. Mehr dazu später.Wir dürfen eben nicht zulassen, dass sich das Netz zu einer radikalen Gegenwelt entwickelt (...) Also stehen wir in einem doppelten Wettbewerb: in einem technischen und rechtlichen um den Schutz unserer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur gegen Missbrauch (...) Dort, wo das Netz rechtsfreie Räume schafft, müssen wir neue Instrumente suchen. Das gilt für das nationale Recht, aber auch darüber hinaus. Vielleicht sollten wir uns auch grundsätzliche Gedanken darüber machen, ob nationalstaatliches Recht noch ausreicht. Ich bin mir gar nicht sicher, ob wir uns mit dem Internet überhaupt noch im nationalen Rechtsrahmen bewegen (...) So brauchen wir zum Beispiel auch eine enge und professionelle Zusammenarbeit mit den Internet-Providern. Wir müssen gemeinsam Wege finden, wie wir ihre Netze und Web-Hosts besser gegen Missbrauch schützen. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass Suchmaschinen dazu genutzt werden, extremistische Seiten prominenter zu platzieren. Wir müssen den Zugang zu gefährlichen, in Deutschland verbotenen Inhalten erschweren. Aus der Rede "Radikalisierung im Internet – Herausforderung für Staat und Gesellschaft" von Bundesinnenminister Schäuble, gehalten am 11.02.2009 anlässlich des Symposiums "Bekämpfung des Islamistischen Extremismus", die man auch mit einer Frage betiteln könnte: "Wie schaffen wir einen internationalen Rechtsrahmen für die Verpflichtung aller Internetzugang-Provider und eine internationale Monitoring-, Filter- und Zensurinfrastruktur herbei?" Für die nationale Ebene – in Großbritannien – spricht der Zwischenbericht das angekündigte und zum Ende des Jahres 2009 seinen Betrieb aufnehmende "National Centre for IP Crime" an, das sich auf die Cybercrime-Bekämpfung konzentriert, wozu auch das kommerziell betriebene File-Sharing im großen Stil gehört. Die "kleinen Fische", sprich den einzelnen Internetnutzer, der sich für private Zwecke Daten per File-Sharing an Land zieht, wird sich parallel dazu die neue "Rechte-Agentur" Behörde vornehmen. In ihr sitzen britische Internetzugang-Provider, Netzwerk-Betreiber, Suchmaschinen-Anbieter, Urheberrechteverwalter und -verwerter, die Medienindustrie, Sender und Verlage zusammen mit Vertretern der britischen Regierung an einem Tisch, um sich rechtliche und technische Maßnahmen zur File-Sharing Bekämpfung und Wege zur Kompensation und Verteilung der anfallenden Kosten zu überlegen. Neben der Verwendung von Digital Rights Management (DRM) Techniken und des "Automated Content Access Protocol" heißt das die Anwendung der Strategie der "abgestuften Reaktion", wie sie ähnlich unter dem Begriff "Three Strikes Out" in Frankreich und in den EU-Institutionen im Gespräch ist bzw. angewendet wird. Im Bericht sieht die "Reaktion" so aus, dass die Urherberrechte- und Medienindustrie wie bisher direkt oder über entsprechende Dienstleister in gängigen File-Sharing Netzen, Binary-Newsgroups usw. die IP-Adressen und das Nutzungsverhalten von File-Sharern ermittelt. Über die abgeschöpften Informationen wird der zuständige Internetzugang-Provider ermittelt und ihm die Informationen als "Beweise" übergeben. Andere Daten und Informationen stehen den Copyright-Schnüfflern auch nicht zur Verfügung. Der Provider versendet daraufhin an den angeblichen Nutzer der IP-Adresse eine Verwarnung. Präsentieren die Vetreter der Urheberrechte- und Medienindustrie dem Internetzugang-Provider eine richterliche Anordnung, die sie sich zum Beispiel nach Auswertung der vom Provider übermittelten Informationen besorgen, muss der Provider die Anonymisierung der Daten aufheben und zusätzlich die persönlichen Daten des Internetnutzers zusammen mit den Nutzungs- und Verkehrsdaten übermitteln. Was anscheinend (noch) nicht in Großbritannien im Gegensatz zu Frankreich oder Italien, Neuseeland auf der Agenda steht, ist die Verweigerung des Internetzugangs. Alle geplanten Maßnahmen setzen die Anwendung und Verwendung der Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung aller File-Sharing Nutzer voraus. Da die Provider zugleich gesetzlich verpflichtet werden sollen, Nutzungs- und Verkehrsdaten der Nutzer mit wiederholter File-Sharing Nutzung in anonymsierter Form nach erfolgten Verwarnungen zur Verfügung zu stellen, bedeutet das die Nutzung zukünftig erhobener Vorratsdaten, sowie die Überwachung und Kontrolle auffällig gewordener Internetnutzer durch den Internetzugang-Provider. Vorratsdatenspeicherung zur "Terrorbekämpfung" und der schweren Organisierten Kriminalität war gestern. Wie man sieht, resultieren aus den Mechanismen und Gesetzen unter dem Vorzeichen der "File-Sharing Bekämpfung" wie die zur "Blockierung" von "Kinderpornografie" und "unerwünschter Inhalte" ebenfalls Eingriffe in Datenschutzrechte und das Fernmeldegeheimnis, sprich Überwachung und Kontrolle der Internetnutzer und ihrer Internetnutzung, zuzüglich einer ausgeweiteten Verwendung der Vorratsdatenspeicherung. Ein Beispiel für den Stellenwert der Vorratsdatenspeicherung für zukünftige Überwachungszwecke und ihre Ausweitung, das zugleich ein Beispiel für die wechselseitigen Abstimmungsprozesse der verschiedenen politischen Ebenen ist, stellt der geplante Artikel 6 (6a) der "ePrivacy" Richtlinie des "Telekom-Pakets" der EU und der geplante Artikel 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Deutschland dar. In beiden Rechtstexten werden Dienste- und Inhalteanbietern, Netzwerkbetreibern und Providern neue Befugnisse zur Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Nutzungsdaten eingeräumt – "zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen" wie im BSI Gesetz bzw. "um technische Maßnahmen für Netz- und Informationssicherheit durchzuführen" wie in der "ePrivacy" Richtlinie des EU "Telekom-Pakets". Die Begriffe der "Sicherheit" und "Störung" werden dabei bewußt diffus gehalten oder überhaupt nicht näher eingegrenzt, um die weitestgehende Nutzung von Vorratsdaten mit der Option, sie später noch weiter auszuweiten, gesetzlich zu verankern, während die Voraussetzungen und Speicherzeiträume mal enger, mal weiter gefasst sind. Zum Beispiel heißt es in der Begründung des BSI-Gesetzes, "der Begriff der Störung ist umfassend zu verstehen als jede vom Diensteanbieter nicht gewollte Veränderung der von ihm für sein Telemedienangebot genutzten technischen Einrichtungen". Grund und Anlass genug, dass Datenschutzorganisationen wie EDRi, der AK VDS und La Quadrature du Net auf diese versteckten Angriffe gegen die Privatsphäre der Internetnutzer besonders in den Mitteilungen EU Antrag gefährdet vertrauliche Kommunikationsdaten bzw. Kampagne gegen verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet gestartet hinwiesen und alle Internetnutzer zum verstärkten Protest aufrufen. In Irland ist man mit der "abgestuften Reaktion" beim irischen Provider Eircom schon weiter und hat auch die letzte "Reaktiosstufe" – die Kappung des Internetzugangs bzw. Kündigung des Vetragsverhältnisses durch den Internetzugang-Provider – in die Tat (und kein Gesetz) umgesetzt, wie TechWire im Beitrag Eircom settles with Big Music: will cut off file-sharers und die Irish Times im Artikel Downloaders face disconnection following Eircom settlement berichteten. Das Resultat eines Deals, der zum vorzeitigen Abschluss einer Gerichtsverhandlung zwischen Eircom und EMI, Sony, Universal und Warner führte, sieht die gleichen Verfahren vor wie im Digital Britain Bericht angedeutet, nur das an keiner Stelle ein Gericht die "Beweise" der Copyright-Schnüffler auf Stichhaltigkeit überprüft oder die Herausgabe der personenbezogenen Daten durch Eircom kontrolliert und genehmigen muss. Stattdessen übernimmt Eircom die Rolle des Gerichts, kooperiert zum Beispiel direkt mit einem der Medienkonzerne oder der Irish Recorded Music Association (IRMA) als Produzenten und Lieferanten der "Beweise", erlässt die Warnungen und die vielleicht auch dort stattfindende Internetüberwachung gegen Kunden. Als "Strafvollzugsorgan" kann Eircom zusätzlich aktiv werden, wenn er Kunden den Internetzugang sperrt, weil diese auf angeblich berechtigte Warnungen nicht so reagieren, wie es die IMRA fordert und durch Eircom dem Kunden ausrichten lässt. Ein Traum der Medienkonzerne wird dank Eircom in Irland wahr, der sich zum Selbstläufer und Vorbild entwickeln könnte, auch wenn in Deutschland ähnliche Vorstöße seitens der Medienkonzerne und Organen wie der IFPI bisher politisch nicht durchsetzbar waren. Über die Vorstöße in Deutschland und die aktuelle Reaktion von Bundesjustizministerin Zypries berichtete das Handelsblatt am 29.01.2009 im Artikel Illegale Internet-Downloads - Internet-Anbieter bleiben ungeschoren. Wenn man dem Artikel folgt, muss es auf dem Gipfeltreffen der sechs größten Internetzugang-Provider in Deutschland mit dem Börsenverein und der Medienindustrie im Bundesjustizministerium hoch hergegangen sein. Der Börsenverein und die Medienindustrie dürften ihre Forderungen nach direkter Beauskunftung der Internetzugang-Provider zum Erhalt der personenbezogenen Daten ohne Richtervorbehalt, Verpflichtung der Provider zur kontrollierenden Überwachung und Verwarnung von angeblichen File-Sharern bis hin zur Internetzugangskappung wiederholt haben, also dem gesamten Paket, das man sich in Irland einheimsen konnte. Wie zu lesen ist, lehnt Bundesjustizministerin Zypries solche gesetzlich verankerten Verpflichtungen für die Internetzugang-Provider derzeit ab. Allerdings – wie wankelmütig die Bundesministerin zuweilen ist, wenn es um neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze geht, weiß jeder, der sich damit beschäftigt. Ob die jetzt geäußerte ablehnende Haltung Bestand haben wird, sobald sich die zu erwartende und zu befürchtende schwarz-gelbe Koaltion einstellen wird, ist aus meiner Sicht mehr als zweifelhaft, denn in der CDU ist man eh auf "Three Strikes Out" Linie und die FDP wird in der Frage der "Pirateriebekämpfung" zum Wohle der Profitinteressen von Medienunternehmen nicht als "Bürgerrechts- und Datenschutzpartei" agieren, wie sie es sonst so gerne macht. Deshalb ist die naive und blauäugige Freude, die einige Leute angesichts der Position von Zypries akut an den Tag legen, unangebracht und vollkommen verfrüht. Wie Gerüchte besagen, die den CNET News zugetragen wurden, versucht laut des CNET Beitrags Sources: AT&T, Comcast may help RIAA foil piracy die Recording Industry Association of America (RIAA) in den USA ähnlich wie ihre Schwester IMRA in Irland die größten Provider in den USA zu einem Deal zu bewegen mit dem Ziel, auch bei den dortigen Providern die Strategie der "abgestuften Reaktion" bis hin zum "Three Strikes Out" unterzubringen. Der Beitrag hebt besonders auf AT&T und Comcast ab, die unter den Providern wären, mit denen ein Abkommen mit der RIAA geschlossen wird, wenn es denn zustande kommt. Wir haben es hier also mit einer abgetimmten Strategie der Lobbys der Medienindustrie und Copyrightverwerter zu tun, die bereits seit einigen Jahren auf verschiedenen Ebenen gefahren wird. Ihr Ziel, möglichst unter Umgehung oder Aufweichung von rechtsstaatlichen Kontrollfunktionen wie dem Richtervorbehalt und Datenschutzgesetzen von Netzwerkbetreibern und Internetzugang-Providern den direkten Daten- und Informationstransfer zu erreichen und sie zu Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsverpflichtungen zu zwingen – über direkte Abkommen mit einzelnen Providern oder deren Branchenverbänden, über gerichtliche Klagen gegen Provider und Netzwerkbetreiber und über die politische Einflußnahme auf rechtsetzende und exekutive Institutionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, um die Ziele in Gesetze verankern zu lassen. Interessant sind die beiden Provider und Netzwerkbetreiber AT&T und Comcast auch deshalb, weil AT&T und Comcast (neben weiteren Providern wie zum Beispiel Cox Cable) für die Erprobung und den Einsatz von Techniken zur Analyse, Filterung und Regulierung des Datenverkehrs und seiner Datenpakete bekannt wurden. Diese Techniken haben wiederum mit einem anderen Kampf zu tun, der unter dem Schlagwort "Netzneutralität" geführt wird. Was Provider und Netzwerkbetreiber mit dem Einsatz der Techniken jenseits der "normalen" Analyse und des Management des Traffics zur Garantierung der Stabilität, Verfügbarkeit, Sicherheit und Nutzungsmöglichkeiten aller Protokolle und Dienste erreichen wollen, lässt sich so zusammenfassen: Erkennen, Drosseln oder Blockieren von netzwerklastigen Diensten und Datentransfers, für die man sich Anfeindungen seitens des kommerziellen Sektors (siehe Medienindustrie) oder politischen Sektors ("Bombenbauanleitungen", "KiPo-Seiten" usw.) einheimst oder aus denen zusätzliche Kosten ohne gleichzeitige Profiterzielung resultieren, Erschließung des Datenverkehrs der Nutzer für zusätzliche Einnahmen (siehe Phorm, Deep Packet Inspection), künstliche Zergliederung und Priorisierung von Diensten und Anwendungen mit dem Ziel, sich deren Nutzung und Angebot mit höherer Bandbreite und Qualität durch Kunden und Inhalte-/Dienste-Anbieter vergüten zu lassen. Bei AT&T kommt hinzu, dass das Unternehmen zu denjenigen gehört, die für die geheimen NSA Abhörprogramme eine enge Kooperation mit der US-Regierung und der NSA eingingen und die gleichen Techniken für solche Zwecke nutzen können – wie auch für die Analyse der Internetnutzung zur Erkennung der Nutzer-Anfragen, die auf unerwünschte Ziele verweisen, um sie anschließend umzuleiten oder zu blockieren. Dann haben wir es außerdem mit einer Reihe politischer Abstimmungsprozesse und Verhandlungen zur Rechtsharmonisierung auf internationaler Ebene zu tun, die alle dazu führen können, dass sich die Rolle der Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider auf neuen rechtlichen Grundlagend basierend weiter entscheidend verändern wird, sprich für sie Rechte und / oder Zwänge eingeführt werden, die oben angeführten Techniken und Funktionen zur Kontrolle, Überwachung und Regulierung der Internetnutzung für eigene Zwecke oder für Zwecke der Strafverfolgung und im Interesse der Medienindustrie und Rechteverwerter umzusetzen. Zu nennen sind hier die Verhandlungen und Kämpfe um das "Telekom-Paket" in der EU oder die unter Geheimhaltung und Abschottung laufenden Vorbereitungen und Verhandlungen zwischen den USA, der EU-Kommission und weiteren Staaten zur Verabschiedung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) Anti-Piraterie Handelabkommens. Die Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider stehen also unter schwerstem Beschuss – von allen Seiten. Mal ist es der "Kampf gegen den Terror", der "Kampf gegen Kinderpornografie", der "Kampf gegen Cybercrime", der "Kampf gegen File-Sharer und Internetpiraten", mal die "Interessen der Nationalen Sicherheit" oder die "Interessen der Urheberrechteinhaber" die vorgeschoben und angeführt werden, um sich endlich die Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider als Hilfssheriffs, Zensoren und erste Überwachungsinstanz gründlich verfügbar zu machen, wenn diese nicht selbst dem Druck nachgeben oder aus eigenen Profitinteressen ohne eingedenk der Spätfolgen und Konsequenzen die Position der "Netzneutralität" aufgeben. Denn wer aus niederen Beweggründen nicht mehr neutral handelt, kann das auch für die Beweggründe anderer Interessengruppierungen tun. Besonders, wenn er mit ausreichenden Entschädigungszahlungen zufrieden gestellt wird. Den Rest besorgen Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung, Befugnisse zur Beauskunftung der Provider, Telekommunikations- und Internet-Überwachung. So langsam komplettiert sich "das Paket". Die großen Looser dieser Prozesse und Machtspiele, liebe Freunde, das werden wir sein – die Bürger und Internetnutzer, wenn sich weiter wie bisher nur ein Bruchteil der Öffentlichkeit mit Wort und Tat dagegenstemmt. Siehe auch: Der Spiegel - Geplante Sperrung von Internet-Seiten laut Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unwirksam und unverhältnismäßig (07.02.2009) taz - Kinderpornoseiten-Filter mangelhaft - Sperren verhindern Missbrauch nicht (09.02.2009) Deutschlandradio Kultur - Zensur oder gut gegen Kinderpornographie? Streitgespräch über Web-Blockiersystem und die dazugehörige Pressemitteilung Ausblendung von problematischen Inhalten schützt nur die Täter des CCC (12.02.2009) Propaganda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Das Internet darf kein moral- und rechtsfreier Raum sein - Zugang zu kinderpornographischen Seiten rechtsstaatlich abgesichert sperren (12.02.2009) Störfeuer gegen access blocking verantwortungslos und Deutschland darf bei Kampf gegen Kinderpornografie nicht Nachzügler sein (16.02.2009)
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Internet / TeKo, Netz, Ökonomie, Politik, Recht, Terror, VDS, Zensur / Filter
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TrueCrypt, Backups, Rettung und ein DAU - Samstag, 31. Januar 2009
Eine kleine Story zu TrueCrypt (unter Windows), Backups und warum man sich ein paar Gedanken machen sollte.
Gestern war es dann endlich so weit. Nach einem Start und mehrmaliger Eingabe des TrueCrypt Passworts kam das, was im TrueCrypt Manual so beschrieben wird: "If you repeatedly enter the correct password but TrueCrypt says that the password is incorrect, it is possible that the master key or other critical data are damaged". In diesem Fall muss die TrueCrypt Rettungs-CD zum Einsatz kommen, um die Schlüsseldaten wiederherzustellen, die während der Systemverschlüsselung über ein ISO Image erstellt und gebrannt werden kann. "Kann" – denn man kann das Image auch mit einem der Tools für virtuelle Laufwerke auf eine virtuelle CD schreiben, wie das einige Nutzer machen, die der Brennvorgang nervt. Ich nehme als Tool die bekannten Daemon Tools (ohne Adware) und hatte das auch so gemacht. Das ISO Image hatte ich in TrueCrypt Containern auf USB-Stick und Partition gespeichert, aber mit dem Hintergedanken, das bei Bedarf zu brennen, nicht gebrannt. Ein falscher Hintergedanken, wenn man nur einen CD/DVD Brenner im Rechner hat. Zum Beginn der Beschäftigung mit und dem Einsatz von TrueCrypt hatte ich mir außerdem überlegt, wie man für Windows und TrueCrypt Backups und/oder Images machen kann, die selbst wiederum mit TrueCrypt gesichert sind, denn verschlüsselte Partitionen und unverschlüsselte Backups/Images sind unsinnig und deshalb auch in ein paar Webforen nachgelesen, wie es andere Nutzer damit halten. Dafür gibt's verschiedene Vorgehensweisen. Meine ist folgende: Ich habe eine WD SATA Festplatte in dem externen MX-1 Gehäuse von Antec, mit dem ich übrigens sehr zufrieden bin. Auf der befinden sich wie auf der internen Festplatte TrueCrypt verschlüsselte Partitionen. Eine Windows BartPE/XPE Boot-CD enthält das Image-Programm TrueImage von Acronis, TrueCrypt und verschiedene andere Sachen. Mit der boote ich regelmäßig und entschlüssle/mounte mit TrueCrypt die Partitionen auf der externen Festplatte. Dann werden von interessierenden Partitionen der internen Festplatte mit TrueImage Images ohne Komprimierung und die Acronis eigene Verschlüsselung in die TrueCrypt Partitionen auf der externen Festplatte erstellt, damit es schnell geht. Für die verschlüsselte Systempartition gibt es zwei "TrueImages" in zwei TrueCrypt Partitionen: Eines per "Sektor-für-Sektor" der Systempartition im verschlüsselten Zustand in die eine externe TrueCrypt Partition und eines nach gemounteter Systempartition ohne Pre-Boot Authentifizierung, bei dem der entschlüsselte Inhalt komplett in das Acronis Image auf der anderen externen TrueCrypt Partition gespeichert wird. Da sich das erste Image bereits im verschlüsselten Zustand befindet, könnte man das Image auch auf einer unverschlüsselten Partition ablegen, das zweite Image dient dazu, zumindest und immer an Daten zu kommen, wenn es mit dem ersten Image nicht hinhaut. Eigentlich unverzeilich, bin ich diesem Schema gefolgt, ohne jemals selbst ausprobiert zu haben, ob eine Wiederherstellung mit Acronis, dessen Images, der Boot-CD und TrueCrypt überhaupt funktioniert, weil diverse Leute ausführlich berichtet hatten, dass es funktioniert. Man sollte sich aber trotzdem nicht darauf verlassen. Der zweite DAU Fehler war, wie bereits angedeutet, die nicht gebrannte TrueCrypt Rettungs-CD, denn mit dem nachträglichen Brennen wurde es nichts über meine BartPE/XPE und eine Knoppix-CD, denn mit nur einem Laufwerk muss man natürlich die Boot-CD mit einem Rohling wechseln und danach ging nichts mehr mit Brennen – falls es da nicht eine Vorgehensweise oder einen Trick gibt, der mir nicht eingefallen ist. Damit auch keine Möglichkeit, das beschädigte Schlüsselmaterial wiederherzustellen. Um mir zu behelfen und zum Brennen zu kommen, habe ich dann ein weiteres Image der aktuellen unzugänglichen Systempartition erstellt, wieder per Sektor-für-Sektor. Danach habe ich das alte Acronis Image der Systempartion wiederhergestellt, das per Sektor-für-Sektor erzeugt wurde. Für diejenige, die das auch so mit Acronis machen wollen oder müssen: Man muss wiederum die Sektor-für-Sektor Methode aktivieren, dann zuerst die Partition und als weitere "Partition" den MBR auswählen. Danach löscht Acronis zuerst die existierende Partition, stellt sie aus dem Image wieder her und danach wird der MBR wiederhergestellt. Danach kam der Zeitpunkt, ob das alles so klappt mit der Vorgehensweise und den Acronis Images. Nach einem Neustart ging es aber wie gewohnt mit der TrueCrypt Pre-Boot Authentifizierung nebst Entschlüsselung der Systempartition und erfolgreichem Booten des "alten" Windows weiter – die zu späte Bestätigung der Vorgehensweise. Mit dem "alten" Windows habe ich dann das ISO Image der TrueCrypt Rettungs-CD auf eine CD-RW gebrannt und danach den ganzen Zauber erneut durchgeführt, sprich Booten mit der BartPE/XPE CD, Wiederherstellen des Images der unzugänglichen Systempartition mit Acronis, Einlegen der TrueCrypt Rettungs-CD, Neustart und Reparatur des TrueCrypt Schlüssels der Systempartition mit der Restore Key data Funktion im Menü der Rettungs-CD. Tja und danach war wieder alles in Butter. Abgesehen von der rot angelaufenen Stirn aufgrund der Zusammenstöße mit dem Schreibtisch
Geschrieben von Kai Raven
in Datenschutz, Hardware, Kryptografie, Linux / Windows, Software
um
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